Rechtsprechung
   LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09   

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https://dejure.org/2011,12052
LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09 (https://dejure.org/2011,12052)
LG München I, Entscheidung vom 04.04.2011 - 1 S 16861/09 (https://dejure.org/2011,12052)
LG München I, Entscheidung vom 04. April 2011 - 1 S 16861/09 (https://dejure.org/2011,12052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung von zwei als Restaurant bzw. Imbissraum bezeichneten Teileigentumseinheiten zum Betrieb einer Spielhalle mit Internetcafé

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Störung durch Nutzung von Räumen als Spielhalle mit Internetcafe oder als Gaststättennutzung oder Imbissnutzung erfolgt nach einer typisierenden Betrachtung des Einzelfalls; Typenbestimmung des beabsichtigten zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs richtet sich nach seiner ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Teilungserklärung widersprechende Nutzung von Sondereigentum kann Unterlassungsanspruch begründen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung; Unterlassungsansprüche; Teileigentum; Spielhalle; Internetcafé; Gaststätte; Imbiss; Beeinträchtigung; Störung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Spielhalle = Gaststätte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Spielhalle stört mehr als Gaststätte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Spielhalle stört mehr als Gaststätte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf bei Zweckbestimmung "Gaststätte" Spielhalle betrieben werden? (IMR 2011, 240)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 868
  • ZMR 2011, 11
  • ZMR 2012, 477
  • ZWE 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09
    7 Wegen der aus Art. 14 GG folgenden Eigentumsgarantie, die in § 13 I WEG nochmals ihren Niederschlag gefunden hat, ist die sich aus der Zweckbestimmungserklärung ergebende Beschränkung der Eigentumsrechte allerdings ergänzend dahingehend auszulegen, dass eine von der im Grundbuch eingetragenen Zweckbestimmung abweichende Nutzung dann zulässig ist, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (Bärmann, 11. Aufl., Rn 26 zu § 13 WEG, Spielbauer/Then, Rn 19 zu § 14 WEG; BGH NJW 2010, 3093; OLG Frankfurt NZM, 2006, 144; BayObLG NZM 2005, 263).
  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Auszug aus LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09
    7 Wegen der aus Art. 14 GG folgenden Eigentumsgarantie, die in § 13 I WEG nochmals ihren Niederschlag gefunden hat, ist die sich aus der Zweckbestimmungserklärung ergebende Beschränkung der Eigentumsrechte allerdings ergänzend dahingehend auszulegen, dass eine von der im Grundbuch eingetragenen Zweckbestimmung abweichende Nutzung dann zulässig ist, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (Bärmann, 11. Aufl., Rn 26 zu § 13 WEG, Spielbauer/Then, Rn 19 zu § 14 WEG; BGH NJW 2010, 3093; OLG Frankfurt NZM, 2006, 144; BayObLG NZM 2005, 263).
  • KG, 14.03.1990 - 24 W 6087/89

    Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung als "Laden"; Bezeichnung

    Auszug aus LG München I, 04.04.2011 - 1 S 16861/09
    Dazu dürfte in einem nicht unerheblichen Maße auch die sich in letzter Zeit häufende negative Presseberichtserstattung über Spielhallen beitragen, die wiederum zu einer Abwertung des Wohnumfeldes einer Spielhalle in der öffentlichen Meinung führt (vgl. dazu auch den Beschluss des KG Berlin vom 14.03.1990, Az: 24 W 6087/89, juris Rn 14).
  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 203/18

    Zulässigkeit des Betreibens eines Eltern-Kind-Zentrums in einer Wohnungs- und

    Vielmehr soll in erster Linie das Maß der hinzunehmenden Störungen festgelegt werden (vgl. in diesem Sinne auch Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 15 Rn. 17; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 15 Rn. 16, 30; BeckOGK/Fritsche [1.8.2019], § 15 Rn. 34.1; siehe auch LG München I, ZWE 2011, 275, 276).
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die

    Durch Mehrheitsbeschluss darf ein nach § 14 Nr. 1 WEG zulässiger Gebrauch nicht verboten (vgl. LG München I ZMR 2012, 477) und ein über den Rahmen des § 14 Nr. 1 hinausgehender Gebrauch nicht gestattet werden.
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Streitigkeit liege vor, zumal seit einem von der Klägerin erwirkten Urteil des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) nicht mehr von einer Binnenstreitigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgegangen werden könne.

    Daher ist auch nicht maßgeblich, ob und inwieweit über die Auslegung und die Verbindlichkeit der von der Klägerin angeführten Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft angesichts des Urteils des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) noch Streit besteht.

  • VG München, 15.10.2019 - M 16 K 18.126

    Kein Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch innerhalb der

    Insoweit verweist der Klägerbevollmächtigte insbesondere auf das von den Wohnungseigentümern gegen die seinerzeitige Eigentümerin der Teileigentumseinheiten Nrn. 4 und 11 erstrittene Urteil des LG München I vom 4. April 2011 (Az: 1 S 16861/09).

    ee) Der Einwand der Klägerin, in der hiesigen Konstellation sei gar kein Raum für eine zivilgerichtliche Streitigkeit, weil die Rechtslage insoweit mit der Entscheidung des LG München vom 4. April 2011 (Az: 1 S 16861/09) geklärt sei, vermag den Vorrang des Zivilrechts nicht in Frage zu ziehen und geht ins Leere.

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Streitigkeit liege vor, zumal seit einem von der Klägerin erwirkten Urteil des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) nicht mehr von einer Binnenstreitigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgegangen werden könne.

    Daher ist auch nicht maßgeblich, ob und inwieweit über die Auslegung und die Verbindlichkeit der von der Klägerin angeführten Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft angesichts des Urteils des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) noch Streit besteht.

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Streitigkeit liege vor, zumal seit einem von der Klägerin erwirkten Urteil des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) nicht mehr von einer Binnenstreitigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgegangen werden könne.

    Daher ist auch nicht maßgeblich, ob und inwieweit über die Auslegung und die Verbindlichkeit der von der Klägerin angeführten Regelungen der Wohnungseigentümergemeinschaft angesichts des Urteils des Landgerichts München I (vom 4.4.2011 - 1 S 16861/09) noch Streit besteht.

  • LG München I, 31.03.2017 - 20 O 21847/10

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Laden ausgewiesenes Teileigentum als

    Aufgrund der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, die auch in § 13 Abs. 1 WEG ihren Niederschlag gefunden hat, ist die sich aus der Zweckbestimmungserklärung ergebende Beschränkung der Eigentumsrechte ergänzend dahin auszulegen, dass eine von der im Grundbuch eingetragenen Zweckbestimmung abweichende Nutzung dann zulässig ist, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise generell nicht mehr stören oder beeinträchtigen kann als eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093; LG München I, Urteil vom 04. April 2011 - 1 S 16861/09 -, Rn. 7, juris; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn 19).
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