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| BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 22 Abs. 2, § 29 Abs. 1 Satz 2; WEG § 45
Unverschuldete Unkenntnis über Form und Frist bei Belehrung in früherem Verfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wohnungseigentum; Rechtsmittelbelehrung; Formerfordernis; Beweissicherungsverfahren
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 968/00
- LG München I - 1 T 2897/01
- BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01
Papierfundstellen
- ZWE 2001, 602
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 153/99
Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund Einlegung …
Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01
Befindet sich ein Beteiligter im Rechtsirrtum über die Form der Beschwerdeeinlegung, so ist dieser Irrtum nach bisher herrschender Meinung im allgemeinen nicht unverschuldet (BayObLG NJW-RR 2000, 606;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 23 m. w. N.), auch wenn der Beteiligte anwaltlich nicht vertreten ist (BayObLG NJW-RR 2001, 444; WUM 1994, 166/167;… Keidel/Kahl aaO). - BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99
Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 92/01
Befindet sich ein Beteiligter im Rechtsirrtum über die Form der Beschwerdeeinlegung, so ist dieser Irrtum nach bisher herrschender Meinung im allgemeinen nicht unverschuldet (BayObLG NJW-RR 2000, 606;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 22 Rn. 23 m. w. N.), auch wenn der Beteiligte anwaltlich nicht vertreten ist (BayObLG NJW-RR 2001, 444; WUM 1994, 166/167;… Keidel/Kahl aaO).
- BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Das gleichwohl bestehende Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH, Beschl. v. 16. August 2000, aaO, zu § 44 Satz 2 StPO) erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter wegen ohnehin vorhandener Kenntnis zur effizienten Verfolgung seiner Rechte nicht der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf (vgl. dazu BayObLG, ZWE 2001, 602, 603; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381). - BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 61/04
Keine Widereinsetzung bei formwidriger Beschwerde trotz fehlender …
Insbesondere sind somit Fälle von der Wiedereinsetzung ausgenommen, in denen ein Beteiligter wegen ohnehin vorhandener Kenntnis zur effizienten Verfolgung seiner Rechte nicht der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf (siehe BayObLG ZWE 2001, 602/603).
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