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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 28.02.2002 | BayObLG, 28.02.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4570
BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01 (https://dejure.org/2002,4570)
BayObLG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 2Z BR 187/01 (https://dejure.org/2002,4570)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 2Z BR 187/01 (https://dejure.org/2002,4570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; FGG § 12

  • archive.org

    §§ 14, 22 WEG; § 12 FGG
    Durchbruch einer tragenden Wand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1; FGG § 12
    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Mauerdurchbruch zwischen Wohnungen - keine Amtsermittlung bei unterlassenem Unbedenklichkeitsnachweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mauerdurchbruch zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentumswohnungen zusammenlegen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wanddurchbruch; Tragende Wand; Wohnungseigentum; Beeinträchtigung; Statik; Brandsicherheit; Gesamteindruck; Optische Veränderung

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 400/98
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 391 (Ls.)
  • ZMR 2002, 537
  • ZWE 2002, 358
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01
    Eine Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer ist bei einem Mauerdurchbruch durch eine tragende Wand nur dann ausgeschlossen, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass ein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums unterblieben ist, insbesondere zum Nachteil der übrigen Eigentümer keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen wurde (BGHZ 146, 241/248 f.; BayObLGZ 2000, 252/255 f.).

    Dieser Grundsatz ist aber, weil es sich bei den Wohnungseigentumsverfahren in der Regel um sogenannte echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, durch die Darlegungs- und Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt (vgl. BGHZ 146, 241/249).

  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01
    Eine Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer ist bei einem Mauerdurchbruch durch eine tragende Wand nur dann ausgeschlossen, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass ein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums unterblieben ist, insbesondere zum Nachteil der übrigen Eigentümer keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen wurde (BGHZ 146, 241/248 f.; BayObLGZ 2000, 252/255 f.).
  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01
    Er ist zwar nicht erforderlich, in aller Regel aber geeignet, Unsicherheit darüber zu beseitigen, ob die bauliche Veränderung vorgenommen werden darf (BayObLGZ 2001, 196/200).
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00

    Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht …

    Auszug aus BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01
    Eine solche Veränderung würde das Maß des § 14 Nr. 1 WEG in aller Regel übersteigen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BayObLG ZWE 2000, 575).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5000
BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2Z BR 171/01 (https://dejure.org/2002,5000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen ; Gewinn- und Verlustrechnung; Zahlungen auf die Heiz- und Warmwasserkosten ; Zahlungen für die Hausmeister der Wohnanlage ; Genehmigung der Jahresabrechnungen seitens der Wohnungseigentümer; Rechnerische Richtigkeit der Jahresabrechnungen ; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 881
  • NZM 2002, 455
  • ZMR 2002, 607
  • ZMR 2002, 684
  • ZWE 2002, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N.) muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten, die aus sich heraus ohne Zuziehung einer sachkundigen Person verständlich ist; die Jahresabrechnung ist keine Bilanz und keine Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen Beträge zu erfassen und keine Forderungen oder Verbindlichkeiten zu enthalten hat; ausnahmsweise dürfen jedoch Zahlungen auf die Heiz- und Warmwasserkosten des Abrechnungszeitraums, auch wenn sie nicht im abgerechneten Wirtschaftsjahr getätigt wurden, Berücksichtigung finden, damit den Vorgaben der Heizkostenverordnung entsprochen werden kann; außerdem müssen aus der Jahresabrechnung der Anfangs- und Endstand sowie die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere des Rücklagenkontos, ersichtlich sein.

    Die Einstellung von Forderungen gegen Dritte, somit also auch gegen die Betriebsgesellschaft wegen der Hausmeisterkosten, im Rahmen einer Vermögensübersicht entspricht nicht den oben dargelegten Anforderungen; eine solche Art der Abrechnung konnten die Wohnungseigentümer nicht mit Stimmenmehrheit beschließen (vgl. BayObLGZ 1993, 185/191).

    d) Die Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnungen in dem vom Landgericht zu TOP 2.1 vorgenommenen und in dem oben dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch die Eigentümerbeschlüsse über die jeweilige Entlastung der weiteren Beteiligten für ungültig zu erklären sind (vgl. BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die …

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    d) Die Ungültigerklärung der Eigentümerbeschlüsse über die Jahresabrechnungen in dem vom Landgericht zu TOP 2.1 vorgenommenen und in dem oben dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch die Eigentümerbeschlüsse über die jeweilige Entlastung der weiteren Beteiligten für ungültig zu erklären sind (vgl. BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluss verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BayObLGZ 1989, 310/315).

  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 171/01
    Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, das im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BayObLG NZM 2001, 537 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08

    Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel

    Eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung hat zur Folge, dass auch der Eigentümerbeschluss über die Entlastung der Beteiligten zu 6) für ungültig zu erklären ist (vgl. BayObLGZ 1989, 310, 314 f.; 1993, 185, 191; ZMR 2002, 684, Palandt - Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 26 Rdnr 20;… Bärmann - Merle, a.a.O., § 28 Rdnr 120).

    Wenn den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit den erhobenen Beanstandungen noch Ansprüche gegen den Verwalter zustehen können, die durch einen Entlastungsbeschluss verloren gingen, dann entspricht die Entlastung nicht dem Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. BayObLG ZMR 2002, 684).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen …

    g) Die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung in dem dargelegten Umfang hat zur Folge, dass auch der Eigentümerbeschluss über die Entlastung des weiteren Beteiligten (TOP 7) - insgesamt - für ungültig zu erklären ist (BayObLGZ 1989, 310/314 f.; 1993, 185/191; KG WuM 2001, 355/356; siehe auch BayObLG Beschluss vom 28.2.2002, 2Z BR 171/01).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 121/02

    Inhaltliche Grenzen eines Vergleichs mit dem WEG -Verwalter über die Billigung …

    Damit befindet sich das Landgericht in Einklang mit der ganz herrschenden Meinung, insbesondere einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BayObLG NZM 2002, 455 = ZMR 2002, 684; OLG Hamm ZMR 2001, 1001; OLG Zweibrücken NZM 1999, 276 jeweils mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 274/03

    Rechtswirkung der Genehmigung der Jahresabrechnung - Vorgabe eines Kostenrahmens …

    Die Genehmigung hat nur die rechnerische Richtigkeit der Abrechnung zum Gegenstand und enthält keine Billigung der vom Verwalter getätigten Ausgaben (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
  • AG Bremen, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung …

    Forderungen gegen Dritte wie die Beklagte durften demgegenüber nicht aufgeführt werden (BayObLG, ZMR 2002, 684).
  • AG Bremen-Blumenthal, 08.03.2013 - 44 C 2032/12

    Ladungsfrist versäumt: Verwalter trägt die Kosten!

    Forderungen gegen Dritte wie die Beklagte durften demgegenüber nicht aufgeführt werden (BayObLG, ZMR 2002, 684).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 14/04

    Begriff der Einnahmen - Grenzen der Verwalterbefugnisse - Ausweisung des …

    Denn die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis, das im Umfang der Entlastung sämtliche Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ausschließt, soweit sie den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung bekannt waren oder bei der erforderlichen Sorgfalt hätten bekannt sein können (BayObLG NZM 2002, 455 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4678
BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02 (https://dejure.org/2002,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 2Z BR 23/02 (https://dejure.org/2002,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 2Z BR 23/02 (https://dejure.org/2002,4678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufstellung einer Parabolantenne; Balkon; Bauliche Veränderung; Wohnungseigentümer einer Wohnanlage; Gemeinschaftsordnung

Verfahrensgang

  • AG München - 48 2 UR II 349/01
  • LG München I - 1 T 18734/01
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02
    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, haben in erster Linie die Richter der Tatsacheninstanzen zu entscheiden (allgemeine Meinung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 471; NZM 2002, 74).

    Die Einnahme eines Augenscheins ist dazu nicht erforderlich (BayObLG NZM 2002, 74 m.w.N.).

  • BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 144/00

    Arglistige Täuschung eines Wohnungseigentümers in Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02
    Er ist zwar nicht erforderlich, in aller Regel aber geeignet, Unsicherheit darüber zu beseitigen, ob die bauliche Veränderung v6rgenommen,werden darf (BayObLGZ 2001, 196/200).
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02
    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, haben in erster Linie die Richter der Tatsacheninstanzen zu entscheiden (allgemeine Meinung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 471; NZM 2002, 74).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines …

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02
    a) Eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG liegt bei jeder auf Dauer angelegten Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Baumaßnahme vor (BayObLGZ 1990, 120/122).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02
    Bei der Anbringung einer Parabolantenne am gemeinschaftlichen Eigentum handelt es sich grundsätzlich um eine bauliche Veränderung, die über eine ordnungsmäßige Instandsetzung oder Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (BayObLGZ 1991, 296/298).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …

    Unerheblich ist ferner, ob die ohne Eingriff in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums vorgenommene Aufstellung einer von außen sichtbaren Parabolantenne allein schon wegen der damit verbundenen Auswirkungen auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (so Schuschke, ZWE 2000, 146, 147;… a.A. Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 22 Rdn. 37; offen gelassen von BayObLG, WuM 2002, 443).

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280, 281;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 14 Rdn. 33;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 14 Rdn. 4, § 22 Rdn. 18).

  • OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02

    Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters …

    Eine solche bauliche Veränderung liegt bei jeder auf Dauer angelegten Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch eine Baumaßnahme vor (BayObLG WuM 2002, 443;… Weitnauer-Lüke, WEG, 8. Aufl., § 22 Rn. 6).

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).

  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne …

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 20 W 314/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Entfernen von im Sondereigentum stehenden …

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (vgl. BGH NJW 2004, 937; BayObLG WuM 2002, 443; Senat, Beschluss vom 04.10.2004, 20 W 320/04;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 14 Rz. 33;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 14 Rz. 4;… Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juli 2005, § 14 WEG Rz. 9).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 115/02

    Bauliche Veränderung an Eigentumswohnung - Glasüberdachung an Balkon

    Die Beurteilung der Frage, ob eine optisch nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks eines Gebäudes vorliegt, kann deshalb grundsätzlich anhand von Lichtbildern vorgenommen werden (vgl. BayObLG ZWE 2002, 358).
  • LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem von den Beklagten angeführten Urteil des LG Hamburg Al: 316 S 17/19 sowie aus dem Beschluss des BayOblG 2 Z BR 23/02, denn in beiden Fällen handelte es sich um lose auf dem Balkon aufgestellte Antennen, bei denen mangels Eingriff in die Bausubstanz (LG Hamburg) bzw. mangels Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG hinaus (BayObIG), die Notwendigkeit einer Abwägung mit (anderen) Eigentümerinteressen verneint wurde.
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