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Rechtsprechung
   AG Hannover, 26.10.2010 - 483 C 3145/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19104
AG Hannover, 26.10.2010 - 483 C 3145/10 (https://dejure.org/2010,19104)
AG Hannover, Entscheidung vom 26.10.2010 - 483 C 3145/10 (https://dejure.org/2010,19104)
AG Hannover, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 483 C 3145/10 (https://dejure.org/2010,19104)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG §§ 16 Abs. 4, 22 Abs. 2
    Die Errichtung von Außenbalkonen in einer Wohnungseigentumsanlage kann als Modernisierungsmaßnahme mit doppelt qualifizierter Mehrheit beschlussfähig sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbau von Balkonen ist eine Modernisierung gem. § 559 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 731
  • ZWE 2011, 145
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Lüneburg, 31.05.2011 - 9 S 75/10

    Anbringen von Balkonen stellt eine Veränderung der Eigenart der Wohnanlage dar; …

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Az. 483 C 3145/10 vom 26.10.2010 geändert.

    das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Az. 483 C 3145/10 vom 26.10.2010 wird aufgehoben und.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 26.10.2010, Az. 483 C 3145/10, zurückzuweisen,.

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2014 - 13 S 142/12

    Anerkenntnis eines anwesenden Eigentümers gilt für alle!

    Zwar ist es richtig, dass notwendige Streitgenossen nicht zueinander in Widerspruch stehende Prozesserklärungen abgeben können, so dass im Falle eines Klageabweisungsantrages auf das Anerkenntnis eines einzelnen Wohnungseigentümers kein Teilanerkenntnisurteil ergehen kann (vgl. nur AG Hannover ZWE 2011, 145; AG Charlottenburg ZWE 2011, 54).
  • AG Heidelberg, 16.03.2022 - 45 C 119/21

    WEG: Beeinträchtigung durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks des …

    Die Änderung eines Teiles des äußeren Aussehens, etwa der Anbau von Balkonen, wird in der Regel noch keine Änderung des charakteristischen Aussehens sein (…s. a. LG Frankfurt a. M. NJOZ 2019, 1467 Rn. 21; AG Hannover ZWE 2011, 145; aA LG Lüneburg ZMR 2011, 830).
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