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Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24991
OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2015 - Verg 3/15 (https://dejure.org/2015,24991)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • ams-rae.de (Kurzinformation und Volltext)

    S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von SPNV-Dienstleistungen bekommt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 15
    Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Bieters im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb: Eignungsprüfung ist abschließend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Etappensieg für Deutsche Bahn - Neue Prüfung im Streit um Nürnberger S-Bahn

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    OLG München stoppt beabsichtigte Übernahme der Nürnberger S-Bahn durch britische Bieterin

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 17.09.2015)

    Britischer Betreiber darf Nürnberger S-Bahn vorerst nicht übernehmen

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Eignungsleihe durch konzernverbundene Gesellschaften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Eignungsleihe! (VPR 2016, 1007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 711
  • VergabeR 2016, 54
  • ZfBR 2015, 809
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung; …

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Zeitlicher Bezugspunkt für die Prüfung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist dabei grundsätzlich das Datum der Angebotsabgabe beziehungsweise der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; BKartA Bonn, Beschluss vom 17. Januar 2011 - VK 1 - 139/10 -, juris).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 13 Verg 6/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beurteilungsspielraums für einen …

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Rn. 214 1. Dem Auftraggeber steht gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 VOL/A ein Beurteilungsspielraum zu, ob er ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als ungewöhnlich niedrig einstuft (OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2011 - 13 Verg 6/11).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2005 - Verg 102/04

    Streitwertermittlung bei Vergabe von Beförderungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Der Senat nahm die Schätzung anhand des von der Antragsgegnerin prognostizierten Fahrgeldaufkommens vor, wobei als Bezugspunkt für den 5%-Anteil ein Ansatz von 30% der während der Laufzeit des Rahmenvertrags (begrenzt auf 48 Monate) voraussichtlich erzielten Fahrentgelte, angemessen erscheint (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 654).
  • VK Bund, 17.01.2011 - VK 1-139/10

    Erweiterungsbau, Putz-, Maler- und Spachtelarbeiten

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Zeitlicher Bezugspunkt für die Prüfung der Angemessenheit eines Angebotspreises ist dabei grundsätzlich das Datum der Angebotsabgabe beziehungsweise der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; BKartA Bonn, Beschluss vom 17. Januar 2011 - VK 1 - 139/10 -, juris).
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als …

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Rn. 166 Weiter ist zu beachten, dass die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 16 Abs. 2 VOL/A zwar weit zu verstehen sind, jedoch nicht Erklärungen umfassen, die der nachträglichen Verbesserung bzw. Veränderung eines Angebots dienen (vgl. VK Bund vom 14.12.2011 - VK 1-153/11; OLG München, Beschl. v. 15.3. 2012 - Verg 2/12).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren …

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Auch wenn das Fehlen der Erklärung zwingend den Ausschluss zur Folge haben kann, darf ein Ausschluss nur dann erfolgen, wenn die Vergabestelle ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ob sie die fehlende Unterlagen nachfordert oder ihr Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013 - VII-Verg 10/13).
  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Rn. 166 Weiter ist zu beachten, dass die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 16 Abs. 2 VOL/A zwar weit zu verstehen sind, jedoch nicht Erklärungen umfassen, die der nachträglichen Verbesserung bzw. Veränderung eines Angebots dienen (vgl. VK Bund vom 14.12.2011 - VK 1-153/11; OLG München, Beschl. v. 15.3. 2012 - Verg 2/12).
  • VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11

    Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Eine Nachforderungsmöglichkeit der Antragsgegnerin bezüglich der unaufgefordert eingereichten Erklärung scheidet bereits deshalb aus, weil es sich dann um eine Erstanforderung gehandelt hätte (vgl. VK Münster, Beschl. v. 21.7. 2011 -VK 9/11, Dittmann, in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, VOB/A, § 16 Rdnr. 150).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 66/11

    Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Daher kann nicht eingewandt werden, dass die Antragsgegnerin diese Erklärung bei Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessen nachfordern und verwerten hätte müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - II-Verg 66/11).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 11 Verg 4/06

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
    Die Begründung muss zumindest so detailliert, sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar ist (vgl. VK Bund, Beschluss vom 26.01.2005 - VK 1-219/04, OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2006 - 11 Verg 4/06;… Maibaum in Maibaum/Hattig PK Kartellvergaberecht, § 97 GWB Rn. 89;… Zeise in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, § 20 VOL/A Rn. 8,9).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

  • VK Südbayern, 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

    Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung …

  • VK Sachsen, 02.04.2014 - 1/SVK/004-14

    Spezielle Fachkunde in "Aufklärungsgespräch" abgeprüft: Zulässig?

  • VK Bund, 26.01.2005 - VK 1-219/04

    Umstellung von Assembler-Programmen auf COBOL

  • VK Südbayern, 27.07.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

    Eignungsprüfung eines Bieters im Teilnahmewettbewerb

    Der Vergabesenat des OLG München bestätigte mit Beschluss vom 17.09.2015 - Az. Verg 3/15 - auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen die Untersagung des Zuschlags, änderte den Beschluss der Vergabekammer allerdings insoweit ab, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht die Eignung der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Vergabesenats erneut zu prüfen.

    Im Schreiben vom 15.12.2015 habe die Antragsgegnerin im Anschluss an den Hinweis, dass das OLG München sie im Beschluss vom 17.09.2015 (Verg 3/15) verpflichtet habe, die Eignung der Beigeladene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu prüfen, lapidar mitgeteilt, sie hätte die Eignung der Beigeladenen erneut geprüft und positiv festgestellt.

    Die Antragsgegnerin hat die Grenzen einer zulässigen Angebotsaufklärung vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG München vom 17.09.2015 - Az. Verg 3/15 nicht überschritten und ihre Entscheidung, die Beigeladene als ausreichend finanziell leistungsfähig anzusehen, ist von ihren Ermessensspielraum gedeckt.

    Dieser Auffassung ist das OLG München im Beschluss vom 17.09.2015, Verg 3/15 (S. 38), entgegengetreten.

    Dies folgt unabhängig vom Beschluss des OLG München vom 17.09.2015, Verg 3/15, bereits daraus, dass die Bekanntmachung, die insoweit allein maßgeblich ist, keine Verpflichtung zur Angabe von Gründen für eine etwaige Nichtvorlage der unter (WF 1) bis (WF 3) genannten Unterlagen enthält.

    (OLG München; Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 40 f.).

    Das OLG München hatte im Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 (S. 39), die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beigeladenen selbst (die sich ursprünglich ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit ihrer Konzernmutter und eines Schwesterunternehmens berufen hatte - siehe Ziffer 6 des Teilnahmeantrags) und damit den Austausch der Beurteilungsgrundlage für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zugelassen.

    Die hier der Aufklärung unterliegenden Erlösaussichten aus dem VRR-Vertrag sind sonstige - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung stehende - Umstände, die der öffentliche Auftraggeber jedoch bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen heranziehen kann (siehe OLG München Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 41, siehe auch OLG Jena Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 9 Verg 4/09; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08).

    Dass diese Unterlagen sich später aufgrund der Entscheidung des OLG München vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15, als inhaltlich unzureichend herausstellten, kann nicht zu ihren Lasten gehen.

    Die Konzern-Kreditlinie ist ein weiterer sonstiger - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung stehender - Umstand, den der öffentliche Auftraggeber bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers neben den geforderten Erklärungen und Nachweisen heranziehen kann (siehe OLG München Beschluss vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15 S. 41, siehe auch OLG Jena Beschluss vom 18.05.2009, Az.: 9 Verg 4/09; OLG Frankfurt Beschluss vom 24.02.2009, Az.: 11 Verg 19/08).

    Aus den vorstehenden Gründen war unter Berücksichtigung des Beschlusses des OLG München vom 17.09.2015, Az.: Verg 3/15, weder ein Ausschluss des Angebots der Beigeladenen geboten, noch die Wertung des Angebots der Beigeladenen aufgrund von entscheidungserheblichen Wertungsfehlern zu wiederholen.

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. April 2015 - 15 Verg 2/15, OLG München, Beschluss vom 17. September 2015 - Verg 3/15).
  • VK Bund, 26.02.2016 - VK 2-07/16

    Nachprüfungsverfahren: Vertragsübernahme - keine wesentliche Vertragsänderung

    Die darin zum Ausdruck kommende Eignungsleihe - hier insbesondere in Bezug auf die von der Bg mangels operativer Tätigkeit naturgemäß nicht selbst referenzierbaren Voraufträge - ist auch ohne ausdrückliche Normierung im 1. Abschnitt der VOL/A als Ausfluss des Wettbewerbsprinzips (§ 97 Abs. 1 GWB) anerkannt (vgl. 1. VK Bund, Beschl. v. 13. Juni 2014, VK 1 - 34/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. November 2014, VII-Verg 21/14; OLG München, Beschl. v. 17. September 2015, Verg 3/15).
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