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Weitere Entscheidungen unten: AG Koblenz, 21.04.1983 | AG Euskirchen, 03.08.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,46
BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 5 C 112.81 (https://dejure.org/1983,46)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - Unterhaltsansprüche - Vater - Intimsphäre - Privatsphäre - Konfliktlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 163
  • NJW 1983, 2954
  • NVwZ 1984, 42 (Ls.)
  • FamRZ 1983, 903
  • DVBl 1983, 1244
  • zfs 1983, 293
 
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Wird zitiert von ... (139)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Hierzu rechnet die Verwirklichung von Forderungen, die dem Hilfesuchenden zustehen - unter der Voraussetzung, daß sie in angemessener Zeit durchzusetzen sind, weil es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage und für die Behebung der Notlage auf "bereite Mittel" ankommt (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 [211]; 38, 307 [308]; 41, 115 [116/117] und 55, 148 [152]).

    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, daß der Hilfesuchende die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (BVerwGE 21, 208 [212/213]; 23, 255 [258]; Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 [132]).

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73

    Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, daß der Hilfesuchende die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (BVerwGE 21, 208 [212/213]; 23, 255 [258]; Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 [132]).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Es fällt nicht in die Kompetenz der Verwaltungsgerichte zu beurteilen, ob der Beschluß des Vormundschaftsgerichts vom 23. März 1976 und seine Weigerung, diesen Beschluß aufzuheben (Verfügung vom 7. März 1978), angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 1981 (BGHZ 82, 173; ZfSH 1982, 285) richtig sind.
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, daß der Hilfesuchende die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (BVerwGE 21, 208 [212/213]; 23, 255 [258]; Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 [132]).
  • BVerwG, 08.02.1973 - V B 2.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinzuweisen, daß der Hilfesuchende die Beweislast (im materiellen Sinne) für das Vorliegen der Hilfebedürftigkeit trägt (BVerwGE 21, 208 [212/213]; 23, 255 [258]; Beschluß vom 8. Februar 1973 - BVerwG 5 B 2.73 - BVerwGE 45, 131 [132]).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Der Hinweis dabei auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1970 (BVerfGE 27, 344) ist insofern von Bedeutung, als in ihm unter dem Aspekt des Verhältnismäßigkeitsgebots der Widerstreit zwischen der Verpflichtung, staatliche Maßnahmen hinnehmen zu müssen, und der Wahrung des unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung zu lösen versucht worden ist.
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Dem Träger der Sozialhilfe wächst ein Anspruch auf Kostenersatz nach § 92 a Abs. 1 Satz 1 BSHG nur zu, wenn er sich nicht entgegenhalten lassen muß, er habe die Hilfe von vornherein nicht zu leisten brauchen (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 14. Januar 1982 (BVerwGE 64, 318 [320]; FEVS 31, 265; NDV 1982, 238; ZfS 1982, 148; ZfSH 1982, 188)).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Zu dem die Glaubensfreiheit und die ungestörte Religionsausübung gewährleistenden Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. Februar 1982 (BVerwGE 65, 52) ausgeführt, daß sich dieser Verfassungsnorm kein Gebot dahin gehend entnehmen lasse, die Gemeinschaft müsse dem Einzelnen die Mittel zur Verfügung stellen, damit er in die Lage versetzt werde, sich zu bekennen.
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Auf der Grundlage all dessen mußte der Beklagte prüfen, ob die Klägerin und ihr Kind (jeder für sich, vgl. BVerwGE 55, 148 [150]) hilfebedürftig waren.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
    Hierzu rechnet die Verwirklichung von Forderungen, die dem Hilfesuchenden zustehen - unter der Voraussetzung, daß sie in angemessener Zeit durchzusetzen sind, weil es für die Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lage und für die Behebung der Notlage auf "bereite Mittel" ankommt (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 [211]; 38, 307 [308]; 41, 115 [116/117] und 55, 148 [152]).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder …

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 130.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79

    Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …

  • BGH, 20.10.1958 - III ZR 121/57

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 18.06.1981 - 6 B 1.80
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Rn. 17 Dass der Beklagte die Feststellung der Kostenersatzpflicht nur dem Grunde nach geltend macht, macht den Bescheid nicht formell rechtswidrig (Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9;… vgl aber BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 50/18 R - SozR 4-4200 § 34 Nr. 4, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen zur ausschließlich isolierten Feststellung der Sozialwidrigkeit im Anwendungsbereich des § 34 SGB II wegen möglicherweise konkurrierender wesentlicher Ursachen bei zeitabschnittsweiser Bewilligung von Leistungen).

    Dies stellt die Rechtmäßigkeit des Bescheids jedoch ebenfalls nicht in Frage, denn die angestrebte Feststellung der Kostenersatzpflicht dem Grunde nach hat angesichts der fortdauernden Hilfebedürftigkeit der H auch noch im Zeitpunkt der endgültigen Feststellung (bezifferter Leistungsbescheid) Bedeutung (BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9).

    Rn. 19 Einem Anspruch des Beklagten auf Kostenersatz wegen von ihm aufgewendeter Kosten für die geleistete Hilfe bei Krankheit (§ 48 Satz 1 iVm § 52 SGB XII) durch Ausstellen sog "Kostengarantiescheine" steht bereits entgegen, dass Kostenersatz nur dann verlangt werden kann, wenn die Hilfe rechtmäßig erbracht worden ist (vgl BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112/81 - BVerwGE 67, 163 RdNr 10).

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz …

    Soweit er auf einen möglichen Abzweigungsantrag Bezug nimmt, will der Beklagte die Klägerin indessen auf einen offensichtlich nicht durchsetzbaren Anspruch verweisen (…vgl dazu nur W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, aaO, § 2 RdNr 8 mwN zur Rechtsprechung des BVerwG, "bereite Mittel";… ebenso Brühl, aaO, § 2 RdNr 14 ff; s nur BVerwGE 21, 208, 212; 67, 163, 166).
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - hinreichende Bestimmtheit - zukünftiger …

    Hängt der Übergang des Anspruchs nicht allein von der Überleitungsanzeige, sondern daneben von der tatsächlichen, im Zeitpunkt der Herausgabe der Überleitungsanzeige nicht notwendig bestimmbaren Hilfeleistung ab, so muss nach dem System der gesetzlichen Regelung nicht notwendigerweise beziffert werden (BVerwG vom 17.5.1973 - V C 108.72 - BVerwGE 42, 198, 201 - juris RdNr 14; vgl auch BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9;… vgl aber BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 50/18 R - BSGE 129, 80 = SozR 4-4200 § 34 Nr. 4, RdNr 15 ff zur ausschließlich isolierten Feststellung der Sozialwidrigkeit im Anwendungsbereich des § 34 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - <SGB II > ).
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 21.04.1983 - 14 C 82/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3916
AG Koblenz, 21.04.1983 - 14 C 82/82 (https://dejure.org/1983,3916)
AG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.1983 - 14 C 82/82 (https://dejure.org/1983,3916)
AG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 1983 - 14 C 82/82 (https://dejure.org/1983,3916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Kfz-Schaden; Ersatzfahrzeug; Mietwagenkosten; Miete von Privatmann; Ersparte Aufwendungen

Papierfundstellen

  • zfs 1983, 293
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Rechtsprechung
   AG Euskirchen, 03.08.1983 - 17 C 383/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4652
AG Euskirchen, 03.08.1983 - 17 C 383/83 (https://dejure.org/1983,4652)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 03.08.1983 - 17 C 383/83 (https://dejure.org/1983,4652)
AG Euskirchen, Entscheidung vom 03. August 1983 - 17 C 383/83 (https://dejure.org/1983,4652)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Schaden; Reparaturkosten; Kostenvoranschlag; Schutzgebühr Kostenvoranschlag; Selbstreparatur

Papierfundstellen

  • zfs 1983, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/09

    Beweiswürdigung Verkehrsunfall - Parteiaussage/Zeugenaussage

    Eine fiktive Abrechnung dürfe aber nicht zu Mehrkosten für den Schädiger führen, was aber der Fall sei, wenn der Geschädigte die Reparatur nicht durchführen lasse (LG Aachen, ZfS 1983, 292; AG Euskirchen, ZfS 1983, 293; AG Augsburg ZfS 1990, 227; 371; AG Prüm ZfS 1993, 337).
  • LG Hildesheim, 04.09.2009 - 7 S 107/109
    Eine fiktive Abrechnung dürfe nicht zu Mehrkosten für den Schädiger führen, was allerdings der Fall sei, wenn der Geschädigte die Reparatur nicht durchführen lasse (LG Aachen ZfS 1983, 292; AG Euskirchen ZfS 1983, 293; AG Augsburg ZfS 1990, 227; AG Prüm ZfS 1993, 337).
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