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Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 21.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6203
OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 5 U 162/94 (https://dejure.org/1995,6203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 9 StVO
    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf einer ampelgeregelten Kreuzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kollisionsfall; Linksabbiegen; Anscheinsbeweis; Geschwindigkeitsüberschreitung; Unfall

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1457
  • zfs 1995, 168
  • zfs 1995, 168 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Der Berufung ist weiterhin zuzugeben, daß der Entgegenkommende sein Vorrecht vor dem Linksabbieger nicht unbedingt und grundsätzlich dadurch verliert, daß er sich selbst verkehrswidrig verhält wie beispielsweise durch zu schnelles Fahren (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH NJW 1984, 1962 f; Senat, Urteil vom 07.11.1989 - 5 U 32/89 - m. w. N.).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Schließlich dürfen bei der Abwägung nur solche Umstände berücksichtigt werden, von denen feststeht, daß sie eingetreten und auch für die Schadensentstehung ursächlich geworden sind (BGH VersR 1988, 842).
  • OLG Hamm, 28.08.1989 - 6 U 116/89

    Von Linksabbieger verursachter Zusammenstoß - Haftungsverteilung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1995 - 5 U 162/94
    Auch fehlt es hier an einem Grünpfeilsignal, das in der vom OLG Hamm zu beurteilenden Fallgestaltung (VersR 1992, 67) die Aufklärung der objektiven Vorrangsituation und die Anwendung des Anscheinsbeweises ausschloß.
  • OLG Frankfurt, 03.03.2010 - 7 U 168/08

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für die Erschütterung des …

    Da es zum Zusammenstoß mit dem bevorrechtigten Fahrzeug der Klägerin kam, streitet zunächst ein Anscheinsbeweis für ein Alleinverschulden des Beklagten, hinter dem die Betriebsgefahr des PKW der Klägerin zurücktreten würde (vgl. BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 6 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris m. weit. Nachw.; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

    In die Abwägung nach § 17 StVG, die im Falle einer Regelverletzung des Bevorrechtigten vorzunehmen wäre, können indessen nur unstreitige oder bewiesene Umstände eingestellt werden (BGH ZfS 2007, 439 ff. Rn 15 in juris; OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 7 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

    Daraus ergibt sich, dass der Linksabbieger letztlich nicht nur die ernsthafte Möglichkeit eines verkehrsordnungswidrigen Verhaltens des Bevorrechtigten beweisen muss, sondern das Vorliegen eines solchen Verhaltens, um überhaupt einer Alleinhaftung entgehen zu können (OLG Brandenburg VRS 117, 340 ff. Rn 6 in juris; OLG Oldenburg ZfS 1995, 168).

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2024 - 3 U 36/23

    Nachweis der Unfallursächlichkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes

    Auch ein Geschwindigkeitsverstoß, selbst wenn er erheblich ist, hebt das Vorrecht des Geradeausfahrenden nicht auf (BGH…, Urteil vom 7. Februar 20212 - VI ZR 133/11, Rn. 8, juris, m.w.N.) und ist auch grundsätzlich nicht geeignet, den gegen eine Verletzung der Wartepflicht sprechenden Anscheinsbeweis zu erschüttern (KG…, Urteil vom 21. Februar 2019 - 22 U 122/17, Rn. 20, juris;… Freymann in Geigel, a.a.O.; a.A. ohne nähere Begründung OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Februar 1995 - 5 U 162/94, Rn. 29, juris).
  • LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers …

    Der im Kollisionsfall für einen Schuldvorwurf des Linksabbiegers streitende Anscheinsbeweis kann zwar durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung des entgegenkommenden Geradeausfahrers erschüttert werden (OLG Oldenburg, VersR 1995, 1457).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 21.02.1995 - 3 S 113/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11246
LG Mainz, 21.02.1995 - 3 S 113/94 (https://dejure.org/1995,11246)
LG Mainz, Entscheidung vom 21.02.1995 - 3 S 113/94 (https://dejure.org/1995,11246)
LG Mainz, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 3 S 113/94 (https://dejure.org/1995,11246)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 12 Abs. 3 S. 1
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung infolge Sichtbehinderung durch einen Falschparker

Papierfundstellen

  • zfs 1995, 168
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kassel, 08.03.2013 - 5 O 118/12

    Zur Haftung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Rahmen der …

    Rn. 37 Denn das Gericht hält im vorliegenden Fall eine Mithaftung von 1/3 für gerechtfertigt (ähnlich LG Mainz, Urt. v. 21.02.1995, 3 S 113/94 - juris).
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