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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 13.08.1992 | OLG Hamm, 04.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.11.1992 - Ws 1264/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8427
OLG Nürnberg, 25.11.1992 - Ws 1264/92 (https://dejure.org/1992,8427)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.11.1992 - Ws 1264/92 (https://dejure.org/1992,8427)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. November 1992 - Ws 1264/92 (https://dejure.org/1992,8427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationsrechte der Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 11.11.2024 - 204 StObWs 362/24

    Rechtsschutzinteresse, Beschwerdewert, Beschleunigungsgebot, …

    Rn. 37 aa) Es entspricht dem Angleichungsgrundsatz des Art. 5 Abs. 1 BayStVollzG, die von dem Gefangenen durch Vermittlung der Anstalt bezogenen Zeitungen möglichst am Tage ihres Erscheinens auszuhändigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.1992 - Ws 1264/92 -, BeckRS 1992, 31343999;… in ZfStrVo 1993, 116 und juris nur red.

    Rn. 45 b) Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg und der dieser folgenden überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur stellt es zwar keinen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar, wenn eine spätere Aushändigung - konkret das Aufschieben der Aushändigung einer am Samstag erscheinenden Tageszeitung auf den folgenden Montag - aus Gründen der Überprüfung der Zeitung auf verbotene Inhalte gemäß Art. 70 Abs. 2 BayStVollzG im Einzelfall erforderlich ist (Beschluss vom 25.11.1992 - Ws 1264/92 -, BeckRS 1992, 31343999; in ZfStrVo 1993, 116 und juris nur Leitsatz; Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § 68 Rn. 2, 4; Laubenthal/ Baier, in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, a.a.O., Kap. G Rn. 13; BeckOK Strafvollzug Bund/Knauss, a.a.O., StVollzG § 68 Rn. 9; Goldberg in Schwind/Böhm/ Jehle/Laubenthal, a.a.O., Kap. 5 Abschn. B Rn. 19; and.

  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ws 118/04

    Bezug der "Unabhängigen Nachrichten" durch einen eine Strafhaft Verbüßenden; § 68 …

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  • BayObLG, 13.11.2024 - 204 StObWs 375/24

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdeinstanz, Rechtsbeschwerdeverfahren, …

    Rn. 26 Es entspricht dem Angleichungsgrundsatz des Art. 5 Abs. 1 BayStVollzG, die von dem Gefangenen durch Vermittlung der Anstalt bezogenen Zeitungen möglichst am Tage ihres Erscheinens auszuhändigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.1992 - Ws 1264/92 -, BeckRS 1992, 31343999; in ZfStrVo 1993, 116 und juris nur red.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9699
OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92 (https://dejure.org/1992,9699)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.08.1992 - 2 Ws 309/92 (https://dejure.org/1992,9699)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. August 1992 - 2 Ws 309/92 (https://dejure.org/1992,9699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1993, 116
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 20.03.1987 - 4 Ws 71/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92
    Die gegen den Beschluß vom 11. Mai 1992 form- und fristgerecht erhobene Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil die Feststellungen in dem angefochtenen Beschluß so unvollständig sind, daß nicht geprüft werden kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (…Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 5. Aufl., § 116 Rdn. 3 m.w.N.; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 295 ; Senatsbeschluß vom 6. April 1992 - 2 Ws 90/92 -).
  • OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Vollz (Ws) 26/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92
    Eigene Feststellungen - etwa aus dem Akteninhalt - zu treffen, ist dem Senat in dem revisionsähnlich ausgestalteten Rechtsbeschwerdeverfahren verwehrt (OLG Hamm NStZ 1989, 444 ).
  • OLG Karlsruhe, 03.05.1991 - 1 Ws 92/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92
    Für die Strafvollstreckungskammer gilt dabei der Untersuchungsgrundsatz, der sie verpflichtet, eigene Feststellungen zu treffen und den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (…Callies/Müller-Dietz, a.a.O. § 115 Rdn. 2; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 509 ).
  • OLG Braunschweig, 20.07.1992 - Ws 90/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.1992 - 2 Ws 309/92
    Die gegen den Beschluß vom 11. Mai 1992 form- und fristgerecht erhobene Rechtsbeschwerde ist zulässig, weil die Feststellungen in dem angefochtenen Beschluß so unvollständig sind, daß nicht geprüft werden kann, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 116 Abs. 1 StVollzG vorliegen (…Callies/Müller-Dietz, StVollzG , 5. Aufl., § 116 Rdn. 3 m.w.N.; OLG Stuttgart, NStZ 1987, 295 ; Senatsbeschluß vom 6. April 1992 - 2 Ws 90/92 -).
  • KG, 18.06.2014 - 2 Ws 123/14

    Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin: Gestattung der Computernutzung durch …

    Rn. 8 a) Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (zu diesem Zulässigkeitsgrund vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; NStE Nr. 3 zu § 116 StVollzG = NStZ 1988, 480; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2004, 119; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 11. Aufl., § 116 Rdn. 3; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 116 Rdn. 4 mit weit.
  • KG, 11.01.2016 - 2 Ws 303/15

    Religionsfreiheit im Strafvollzug

    Rn. 9 a) Über den Wortlaut des § 116 Abs. 1 StVollzG hinaus ist die Rechtsbeschwerde aber auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht geprüft werden kann (vgl. zu diesem Zulässigkeitsgrund vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; NStE Nr. 3 zu § 116 StVollzG = NStZ 1988, 480; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2004, 119; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 116 Rdn. 4 mit weit.
  • OLG Koblenz, 23.03.2017 - 2 Ws 648/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Rheinland-Pfalz: …

    Rn. 5 1. Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (OLG Koblenz, Beschl. 2 Ws 309/92 v. 13.08.1992, juris, ZfStrVo 1993, 116; Beschl. 1 Ws 131/08 (Vollz) v. 15.04.2008 mwN;… KG, Beschl. 2 Ws 81/16 Vollz v. 15.04.2016, juris Rn. 5;… OLG Hamm, Beschl. 1 Vollz (Ws) 497/14 v. 28.10.2014, juris Rn. 4; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180;… Bachmann in LNNV, StVollzG, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 95 mwN).

    Dies muss in einer eigenen, in sich geschlossenen Darstellung geschehen, die eindeutig erkennen lässt, welche tatsächlichen Feststellungen die Strafvollstreckungskammer getroffen und ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde gelegt hat (Senat, Beschl. 2 Ws 309/92 v. 13.08.1992, juris, ZfStrVo 1993, 116;… KG aaO).

  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; Senat ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss 3. Juni 2011 - 2 Ws 18/11 Vollz -).
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Zu den Anforderungen an Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern in …

    Rn. 10 Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 1 Ws 334-336/07 - juris; KG ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. April 2014 - 2 Ws 115/14 Vollz - und 27. Juli 2012 - 2 Ws 176/12 Vollz - m.w.N.).
  • KG, 18.08.2016 - 5 Ws 97/16

    Anforderungen an Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern in Verfahren nach § …

    Rn. 6 Hieraus folgt, dass die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Erwägungen so vollständig darzulegen hat, dass sie eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ermöglichen (vgl. OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 2001, 53; OLG Jena, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 1 Ws 334-336/07 - juris; KG ZfStrVo 2004, 307; ZfStrVo 2002, 248; Beschlüsse vom 7. April 2014 - 2 Ws 115/14 Vollz - und 27. Juli 2012 - 2 Ws 176/12 Vollz - m.w.N.).
  • KG, 15.04.2016 - 2 Ws 81/16

    Sicherungsverwahrung: Kostenerstattungsanspruch eines Sicherungsverwahrten für …

    Rn. 5 1. Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (zu diesem Zulässigkeitsgrund vgl. Senat, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 Ws 325/14 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14 - [juris]; OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Koblenz ZfStrVo 1993, 116; Bachmann in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. P Rdn. 95 mit weit.
  • KG, 01.02.2021 - 5 Ws 197/20

    Anforderungen an Beschlüsse der Strafvollstreckungskammern: Aufhebung eines …

    Rn. 16 a) Eine Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG, sondern auch dann zulässig, wenn die tatsächlichen Feststellungen oder rechtlichen Erwägungen der angefochtenen Entscheidung so unzureichend sind, dass das Beschwerdegericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG nicht überprüfen kann (std. Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 22. August 2016 - 5 Ws 111/16 Vollz - juris Rn. 8 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 1 Vollz (Ws) 497/14 - juris Rn. 4;Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2001 - 2 Vollz Ws 25/01 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. August 1992 - 2 Ws 309/92 - juris), jedoch das Vorliegen einer erörterungsbedürftigen Rechtsfrage naheliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Strafvollstreckungskammer das sachliche Recht nicht richtig angewendet hat und ihre Entscheidung darauf beruht (…vgl. Senat, a.a.O., m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.1991 - 3 Ws 301/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5217
OLG Hamm, 04.07.1991 - 3 Ws 301/91 (https://dejure.org/1991,5217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.1991 - 3 Ws 301/91 (https://dejure.org/1991,5217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - 3 Ws 301/91 (https://dejure.org/1991,5217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 559
  • ZfStrVo 1993, 116
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.1991 - 3 Ws 301/91
    Zwar ist es nicht gerechtfertigt, den Begriff eng auszulegen und darunter nur ein Mindestmaß an Ordnung zu verstehen (zu vgl. BVerfG in NJW 1974, 26 ).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1999 - 1 Ws 932/99

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer nachträglich gebildeten …

    b) Mit der am 11. August 1998 eingetretenen Rechtskraft des nach § 460 StPO erlassenen Gesamtstrafenbeschlusses und der damit verbundenen neuen Sachentscheidung über die Bewährung verloren die einbezogenen Freiheitsstrafen ihre selbständige Bedeutung; die Bewährungen aus den zugrundeliegenden Entscheidungen wurden ohne weiteres gegenstandslos (vgl. BGHSt 7, 180 ff. und 8, 254, 260; Senat OLGSt StGB § 56 f. Nr. 4 sowie StV 1991, 30; ferner Senatsbeschluß vom 27. Februar 1997 - 1 Ws 171 - 172/97; OLG Hamm NStZ 1987, 382 und 1991, 559; OLG Koblenz MDR 1987, 602; OLG Stuttgart MDR 1989, 282 f., sämtlich m. w. N.;… Schönke/Schröder/Stree, StGB, 25. Aufl., § 58 Rdnr. 8;… Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 56 f. Rdnr. 3 a, ebenfalls m. w. N.).
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