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Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 | VG Potsdam, 09.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2803
BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08 (https://dejure.org/2009,2803)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - III ZR 48/08 (https://dejure.org/2009,2803)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - III ZR 48/08 (https://dejure.org/2009,2803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    GG Art. 89 Abs. 1; BGB § ... 134; NdsWasserG § 2b Nr. 3 (= § 2a Nr. 3 i. d. F. vom 25. März 1998), § 4; WHG § 3; WaStrVermG § 1 Abs. 1 Satz 4; Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29. Juli 1921 § 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    NWG § 2a Nr. 3; ; NWG § 2b; ; NWG § 2b Nr. 3; ; NWG § 4; ; WHG § 3; ; GG Art. ... 89 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 812 Abs. 1; ; WaStrVermG § 1 Abs. 1; ; Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29. Juli 1921 § 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für ein Wasserkraftwerk an einer Bundeswasserstraße; Einordnung des § 2a Nr. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) i.d.F. vom 25.3.1998 als gesetzliches Verbot; Verbindlichkeit des § 2a Nr. 3 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für ein Wasserkraftwerk an einer Bundeswasserstraße; Einordnung des § 2a Nr. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes ( NWG ) i.d.F. vom 25.3.1998 als gesetzliches Verbot; Verbindlichkeit des § 2a Nr. 3 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgelterhebungsverbot für Gewässer gilt auch für den Bund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strom aus der Fulda

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 180, 372
  • MDR 2009, 917
  • NVwZ 2009, 1244
  • VersR 2010, 486
  • DÖV 2009, 728
  • ZfW 2010, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Zwar galt, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, das Entgeltverbot des § 54 PrWG nur dann, wenn das Nutzungsrecht des Unternehmers auf einer "Verleihung" nach §§ 46 ff PrWG beruhte; räumte hingegen der Gewässereigentümer außerhalb eines solchen Verfahrens einem anderen durch privatrechtliche Vereinbarung innerhalb der ihm zustehenden Eigentümerbefugnisse ein Nutzungsrecht ein, so konnte er eine Vergütung verlangen (vgl. RG, Zeitschrift für Agrar- und Wasserrecht [ZAgr] 15, 63, 67;… Holtz/Kreutz/ Schlegelberger, PrWG, 3./4. Aufl. Nachdruck 1955, § 54 Anm. 2; siehe auch BGHZ 28, 34, 45) .

    Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen ist dabei nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verstehen (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 110, 148, 149 ; 67, 152, 154 sowie BGHZ 28, 34, 37 ;… siehe auch Friesecke, BWaStrG, 5. Aufl. 2004, Einleitung Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Danach schließt das Eigentum am Gewässer grundsätzlich nicht die Berechtigung ein, es im Sinne des § 4 NWG (§ 3 WHG) zu nutzen (siehe § 2a Nr. 1 NWG a.F. und § 2b Nr. 1 NWG n.F. sowie § 1a Abs. 4 Nr. 1 WHG), weil die Gewässer durch das Wasserrecht in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einer vom Grundeigentum losgelösten öffentlich-rechtlichen wasserrechtlichen Benutzungsordnung unterworfen und der Allgemeinheit zugeordnet werden (ausdrücklich für das Grundwasser: BVerfGE 58, 300, 328 f, 338 ff ; für das Oberflächenwasser gilt Entsprechendes;… vgl. Czychowski/Reinhardt aaO, § 1a Rn. 28 m.w.N).
  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen ist dabei nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verstehen (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 110, 148, 149 ; 67, 152, 154 sowie BGHZ 28, 34, 37 ;… siehe auch Friesecke, BWaStrG, 5. Aufl. 2004, Einleitung Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 3.07

    Benutzung eines Gewässers; Grundwasser; Zutagefördern; Ableiten; Ausbau eines …

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Daher kann aus dem Schweigen des Gesetzes zu den in Betracht kommenden Benutzungszwecken nur geschlossen werden, dass es für die Beurteilung, ob eine Benutzung im Sinne der § 4 NWG und § 3 WHG vorliegt, gleichgültig ist, welches Unternehmen zweckbestimmt verwirklicht werden soll, ob es im Interesse des Gemeinwohls liegt oder nicht oder ob es von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder von einem Privaten ins Werk gesetzt wird (…vgl. Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG/AbwAG, § 3 WHG Rn. 3a [Stand: Juli 2006]; ähnlich: BVerwG, NVwZ-RR 2007, 750, 751, Tz. 11 a.E.).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87

    Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Die durch Art. 89 Abs. 1 GG vorgenommene Eigentumszuweisung soll den Bund in die Lage versetzen, die ihm nach Art. 89 Abs. 2 GG obliegenden Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des Wasserwege- und Wasserverkehrsrechts sachgerecht zu erfüllen (BVerfGE 15, 1, 9; Senatsurteil BGHZ 108, 110, 116 sowie BGHZ 49, 68, 73) .
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Die durch Art. 89 Abs. 1 GG vorgenommene Eigentumszuweisung soll den Bund in die Lage versetzen, die ihm nach Art. 89 Abs. 2 GG obliegenden Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des Wasserwege- und Wasserverkehrsrechts sachgerecht zu erfüllen (BVerfGE 15, 1, 9; Senatsurteil BGHZ 108, 110, 116 sowie BGHZ 49, 68, 73) .
  • BGH, 14.12.1989 - III ZR 288/88

    Eigentum an überfluteten Landflächen an einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Das Eigentum an den Bundeswasserstraßen ist dabei nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Eigentum im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verstehen (vgl. nur Senatsurteile BGHZ 110, 148, 149 ; 67, 152, 154 sowie BGHZ 28, 34, 37 ;… siehe auch Friesecke, BWaStrG, 5. Aufl. 2004, Einleitung Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 172/64

    Werftanlage in Bundeswasserstraße

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Die durch Art. 89 Abs. 1 GG vorgenommene Eigentumszuweisung soll den Bund in die Lage versetzen, die ihm nach Art. 89 Abs. 2 GG obliegenden Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet des Wasserwege- und Wasserverkehrsrechts sachgerecht zu erfüllen (BVerfGE 15, 1, 9; Senatsurteil BGHZ 108, 110, 116 sowie BGHZ 49, 68, 73) .
  • BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86

    Geltung auch für das Zurückführen des Triebwassers bei einem Ausleitungskraftwerk …

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
    Ausgehend hiervon versteht es sich von selbst, dass unter den Benutzungstatbestand des § 4 NWG und des § 3 WHG auch die Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer für den Betrieb eines Wasserkraftwerks fällt (vgl. BVerwG ZfW 1987, 86;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 209;… Kotulla, WHG, 2003, § 3 Rn. 8).
  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Dies führt - was im Übrigen auch bei einer Individualvereinbarung der Fall wäre - nach § 134 BGB zur Nichtigkeit der Klausel (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 1984 - VII ZR 189/83, BGHZ 90, 363, 365 und vom 7. Mai 2009 - III ZR 48/08, BGHZ 180, 372 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Rn. 74 § 10 Abs. 2 WHG, mit dem der Gesetzgeber Oberflächengewässer einer vom Grundeigentum losgelösten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterworfen und der Allgemeinheit zugeordnet hat, um im Sinne einer weitgehenden Sozialbindung eine geordnete Bewirtschaftung des Wassers nach Menge und Beschaffenheit sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 4 C 102.67 - BVerwGE 36, 248 ; BGH, Urteil vom 7. Mai 2009 - III ZR 48/08 - NVwZ 2009, 1244 Rn. 15; für das Grundwasser vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ), findet auf das vor Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes mit Bescheid vom 15. Juni 1937 verliehene Altrecht auf Wasserbenutzung keine Anwendung (…vgl. Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand Februar 2022, § 10 Rn. 57 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09

    Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber die Gewässer durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einer vom Grundeigentum losgelösten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung unterworfen und der Allgemeinheit zugeordnet (vgl. § 1 a Abs. 4 Nr. 1, § 3 WHG, Art. 4 Abs. 2 BayWG), um eine geordnete Bewirtschaftung des Wassers nach Menge und Beschaffenheit sicherzustellen (ausdrücklich für das Grundwasser BVerfG vom 15.7.1981 = BVerfGE 58, 300/328 f., 338 ff.; für das Oberflächenwasser vgl. BGH vom 7.5.2009 = ZfW 2010, 57/60).

    Dem Gewässereigentümer wird daher bei der Gewässerbenutzung durch einen anderen nichts genommen; es liegt keine erhebliche Einschränkung seiner Eigentümerrechte vor (vgl. BGH ZfW 2010, 57/60).

    Diese Vorschrift des zivilen Nachbarrechts vermag seine Stellung als Gewässereigentümer gegenüber dem Benutzer des Gewässers nicht zu stärken, weil sie im Rahmen der vom Grundeigentum losgelösten öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung keine Anwendung findet (vgl. BVerfGE 58, 300/328 f., 339 ff.; BGH ZfW 2010, 57/60).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9390
OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06 (https://dejure.org/2008,9390)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.04.2008 - 2 L 378/06 (https://dejure.org/2008,9390)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. April 2008 - 2 L 378/06 (https://dejure.org/2008,9390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; VwGO § 118; ; ZPO § 318; ; WG LSA § 63; ; WG LSA § 65; ; AbwAG § 13; ; AG AbwAG LSA § 13

  • rechtsportal.de

    Kosten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung: Ausspruch über die Zulassung der Berufung; Urteilsberichtigung; Überwachung, behördliche; Kosten; Abwassereinleitung; Abwasserabgabe; Verwaltungsaufwand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Ausspruchs über die Zulassung der Berufung durch Beifügung eines Berichtigungsbeschlusses zum zugestellten Urteilsabdruck; Deckung des aus der wasserbehördlichen Überwachung der Einleiter resultierenden Verwaltungsaufwands vom Aufkommen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfW 2010, 57
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Nach verbreiteter Ansicht soll zwar ein Berichtigungsbeschluss keine Bindungswirkung entfalten können, soweit durch ihn nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994 - IX ZR 193/93 -, BGHZ 127, 74, m. w. Nachw.;… Urt. v. 25.02.2000 - V ZR 206/99 -, NJW-RR 2001, 61; BAG, Beschl. v. 07.12.1990 - 7 AZR 268/90 -, Juris).

    Da die Beteiligten kein Rechtsmittel gegen den Berichtigungsbeschluss eingelegt haben und in der Berichtigung jedenfalls kein besonders schwerer Mangel liegt, der das Wesen der Berichtigung schlechthin verfehlen würde, ist der Beschluss insoweit als wirksam anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Sie beansprucht Geltung für den Fall, dass sich dem jüngeren Gesetz im Wege der Auslegung keine Aussage über das Schicksal des älteren Rechts entnehmen lässt (BVerwG, Urt. v. 18.05.2000 - 5 C 29.98 -, BVerwG 111, 200 [210]).

    Der Grundsatz "lex posterior generalis non derogat legi priori speciali" gilt insbesondere auch in den Fällen, in denen sich die Tatbestände ranggleicher Normen unterschiedlichen Alters nur teilweise decken; dann können sie - ohne mit dem Postulat der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung in Konflikt zu geraten - mit der Setzung unterschiedlicher Rechtsfolgen nebeneinander Geltung beanspruchen, wenn und weil die jüngere generelle Norm ihren Geltungsanspruch nicht auf den Überschneidungsbereich mit der älteren speziellen erstreckt; ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung der lex posterior zu klären (BVerwG, Urt. v. 18.05.2000, a. a. O.).

  • BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen einen Berichtigungsbeschluß des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Wenn ein anderes Urteil verkündet und damit existent wird als die Entscheidung, die die erkennenden Richter nach Beratung beschlossen hatten, so kann (bei Vorliegen eines in sich schlüssigen Urteilstenors und Fehlen jeglicher Urteilsbegründung) die Diskrepanz zwischen dem "Gewollten" und dem verkündeten Urteil mit der erforderlichen Sicherheit nur bei Bekanntgabe des Beratungsergebnisses des Gerichts festgestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001 - III ZB 57/01 -, NJW-RR 2002, 712).

    Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) gebiete es, dass verfahrensrechtlich ein Weg gegeben sein müsse, um ein an sich der Rechtskraft fähiges Urteil, das so aber vom erkennenden Gericht nicht gewollt war, jedenfalls bei sofortiger Beanstandung dieses Fehlers wieder zu beseitigen, wobei eine Verfahrensweise nach Art des Berichtigungsverfahrens nach Anhörung der Parteien in Betracht zu ziehen sei (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001, a. a. O.;… a. A: BAG, Urt. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, NJW 2002, 1142).

  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Zwar können Rechtssätze außer durch förmliche Aufhebung oder durch Zeitablauf auch durch Kollision mit einer nachträglich entstandenen Norm gleichen oder höheren Ranges ihre Geltung verlieren (vgl. BFH, Urt. v. 29.09.1992 - VII R 56/91 -, BFHE 159, 564).

    Sie gilt allerdings nicht im Verhältnis eines allgemeinen Gesetzes zu einem Spezialgesetz; dort gilt vielmehr der Grund satz, dass eine neue Gesetzesvorschrift allgemeinen Inhalts bestehende Sondervor schriften nicht aufhebt bzw. verdrängt (…lex posterior generalis non derogat legi priori speciali [vgl. Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl.; § 27 RdNr, 4;… NdsOVG Urt. v. 22.03.1993 - 3 L 1422/91 -, NuR 1995, 201 [202];… OVG RP, Urt. v. 07.02.1961 - 2 A 75/60 -, DÖV 1961, 513]; BFH, Urt. v. 29.09.1992, a. a. O.).

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Allgemein gehören im Verwaltungskostenrecht zum "Verwaltungsaufwand" alle persönlichen und sächlichen Kosten in dem mit der Aufgabe befassten Teilbereich der Behörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 -, BVerwGE 26, 305 [307]).
  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Teilweise wird allerdings die Auffassung vertreten, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG) gebiete es, dass verfahrensrechtlich ein Weg gegeben sein müsse, um ein an sich der Rechtskraft fähiges Urteil, das so aber vom erkennenden Gericht nicht gewollt war, jedenfalls bei sofortiger Beanstandung dieses Fehlers wieder zu beseitigen, wobei eine Verfahrensweise nach Art des Berichtigungsverfahrens nach Anhörung der Parteien in Betracht zu ziehen sei (…vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2001, a. a. O.; a. A: BAG, Urt. v. 29.08.2001 - 5 AZB 32/00 -, NJW 2002, 1142).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Die im Anschluss an die Urteilsgründe beigefügte Rechtsmittelbelehrung, nach der den Beteiligten die Berufung zusteht, stellt für sich allein - jedenfalls in aller Regel - keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung dar (BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84 -, BVerwGE 71, 73 [76]).
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Verschiedene Senate des BAG (vgl. Beschl. v. 11.12.1998 - 6 AZB 48/97 -, BAGE 90, 273; Beschl. v. 30.09.1998 - 4 AS 36/98 -, Juris) haben daraufhin ihre Rechtsprechung dahin gehend geändert, dass eine Zulassung des Rechtsmittels auch in den nicht verkündeten Entscheidungsgründen erfolgen könne; Irrtümer und Versehen, die nur die beteiligten Richter kennen, könnten aber nach wie vor nicht nachträglich berichtigt werden, weil anderenfalls die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung durch bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt nachgeholt werden könne, und zwar selbst dann, wenn die Parteien bereits auf die Rechtskraft des Urteils vertrauen durften.
  • BGH, 25.02.2000 - V ZR 206/99

    Nachträgliche Zulassung der Revision im Wege der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Nach verbreiteter Ansicht soll zwar ein Berichtigungsbeschluss keine Bindungswirkung entfalten können, soweit durch ihn nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (…vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1994 - IX ZR 193/93 -, BGHZ 127, 74, m. w. Nachw.; Urt. v. 25.02.2000 - V ZR 206/99 -, NJW-RR 2001, 61; BAG, Beschl. v. 07.12.1990 - 7 AZR 268/90 -, Juris).
  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496) hat diese Rechtsprechung (insbesondere des BAG) jedoch beanstandet und hierzu ausgeführt, es stelle einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung dar, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedürfe und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden könne.
  • BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 9.01

    Anteilsveräußerung; Treuhandanstalt; Treuhand-Kapitalgesellschaft; Restitution; …

  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

  • BVerwG, 20.06.2006 - 1 D 4.05
  • BAG, 07.12.1990 - 7 AZR 268/90

    Möglichkeit der Nachholung der Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluss - …

  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 10.82

    Festsetzung des Streitwerts für ein Revisionsverfahren

  • BVerwG, 13.09.1993 - 9 B 449.93

    Rechtfertigung der Revision durch den Grundsatz des Meistbegünstigten - …

  • OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91

    Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie

  • VG Lüneburg, 11.02.2004 - 5 A 24/03

    Abdeckung; Friedhofsrecht; Friedhofssatzung; Friedhofswesen; Friedhofszweck; …

  • BAG, 30.09.1998 - 4 AS 36/98
  • OVG Thüringen, 19.12.2012 - 1 KO 933/11

    Thüringen; Kosten der Überwachung der Einleitung von Abwässern in oberirdische …

    Dementsprechend habe auch das OVG Magdeburg in seinem Urteil vom 24. April 2008 - 2 L 378/06 - zu der § 86 ThürWG entsprechenden landesrechtlichen Bestimmung festgestellt, dass das Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz keine Kostenerhebung für Probeentnahmen und Laboruntersuchungen zulasse, sofern dabei Parameter ermittelt würden, die der Berechnung der Abwasserabgabe nach § 3 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz dienten.

    Denn zum Verwaltungsaufwand gehören im Verwaltungskostenrecht allgemein alle persönlichen und sächlichen Kosten in dem mit der Aufgabe befassten Teilbereich der Behörde (OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 - zit. n. juris, dort Rn. 34).

    Denn der Verwaltungsaufwand umfasst regelmäßig auch Ausgaben für Fremdleistungen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - a. a. O.).

    Insbesondere sah § 4 Abs. 5 AbwAG keine zusätzlichen abwasserrechtlichen Überwachungsmaßnahmen vor (vgl. dazu auch OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 - a. a. O. dort Rn. 36).

    Da für § 12 ThürAbwAG ein (nicht völlig unbedeutender) Anwendungsbereich verbleiben muss und der Beklagte eine behördliche Überwachung, die allein der Ermittlung der Abwasserabgabe dient, nicht dargelegt hat, legt der Senat diese Vorschrift - in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht des Thüringer Landesverwaltungsamts - in seinem - zwischenzeitlich außer Kraft gesetzten - Erlass zur Durchführung wasserrechtlicher Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 WHG zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer; hier Festlegung und Gültigkeit von Überwachungswerten vom 9. Dezember 2003, (Az. 604.1-8804.06-5134/2001-Rundverfügungen), dort lit. h), dahingehend aus, dass der Verwaltungsaufwand, der aus der behördlichen Überwachung der Einleiter resultiert, dann vom Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt wird, wenn er zumindest auch dem Vollzug des AbwAG und des ThürAbwAG dient (i. d. S. für die dortige Regelung auch OVG LSA, Urt. v. 24. April 2008, a. a. O., Rn. 46).

  • OVG Thüringen, 13.02.2009 - 1 KO 896/07

    Wasserrecht; Keine persönliche Gebührenfreiheit von Eigenbetrieben der …

    Anders als der Kläger unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.04.2008 - 2 L 378/06 - meint, ergibt sich die Rechtswidrigkeit der Gebührenfestsetzung auch nicht daraus, dass die hier maßgebliche Amtshandlung bzw. öffentliche Leistung durch die Erhebung der Abwasserabgabe kostenrechtlich umfasst ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 4 M 53/09

    Zur Erhebung von Verwaltungskosten bei der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe

    Auch wenn - anders als in anderen Landesgesetzen (vgl. z.B. § 12 Abs. 2 ThürAbwAG;… vgl. dazu OVG Thüringen, Urt. v. 17. September 2007 - 4 KO 726/05 -, zit. nach JURIS; § 13 Abs. 1 Satz 1 HS 2 AG AbwAG Nds; Art. 16 Abs. 4 BayAbwAG) - eine ausdrückliche Bestimmung zur Deckung des bei der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe entstehenden Verwaltungsaufwandes in § 13 AG AbwAG LSA fehlt, wäre zu prüfen, ob § 13 Abs. 1 Satz 2 AbwAG eine entsprechende Landesregelung erlaubt (…vgl. dazu OVG Saarland, Beschl. v. 1. Oktober 1990, a.a.O.;… Köhler, AbwAG, 2. A., § 13 Rdnr. 26;… Nispenau, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 234; vgl. weiter OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. April 2008 - 2 L 378/06 -, zit. nach JURIS) und ob § 13 AG AbwAG LSA dahingehend auszulegen ist (…vgl. dazu auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 13. Februar 2002, a.a.O.).
  • VG Meiningen, 11.10.2011 - 2 K 194/10

    Nichtigkeit der Gebührensätze für Abwasseranalytik wegen Nichtbeachtung des …

    Es werde des Weiteren verwiesen auf ein Urteil des OVG Magdeburg vom 24.04.2008 (Az.: 2 L 378/06; juris), welches zu einer Parallelvorschrift im Land Sachsen-Anhalt (zu § 86 ThürWG ) ausgeführt habe, dass der Kostenerhebung eine Bestimmung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz entgegen stehe, nämlich dann, wenn die Probeentnahmen und Laboruntersuchungen solche Parameter beträfen, die für die Berechnung der Abwasserabgabe nach § 3 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz von Bedeutung seien.
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Rechtsprechung
   VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30872
VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03 (https://dejure.org/2008,30872)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09.04.2008 - 8 K 1336/03 (https://dejure.org/2008,30872)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09. April 2008 - 8 K 1336/03 (https://dejure.org/2008,30872)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwasserabgabe; Verrechnung; Abgabenpflichtiger Einleiter; Bauphasenprivileg; Notwendige Identität von Einleiter und Verrechnungsbefugtem; Identität von eingeleiteten Abwässern - unerheblich; Identität der Indirekteinleiter - unerheblich; wendebedingter ...

Papierfundstellen

  • ZfW 2010, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03
    Mit den sonst geltenden Grundsätzen der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BVerfGE 19, 253, 267; 49, 343, 262; 73, 388, 400) wäre ein solcher Rechtszustand wohl kaum zu vereinbaren.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03
    Mit den sonst geltenden Grundsätzen der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BVerfGE 19, 253, 267; 49, 343, 262; 73, 388, 400) wäre ein solcher Rechtszustand wohl kaum zu vereinbaren.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03
    Mit den sonst geltenden Grundsätzen der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabenerhebung (vgl. BVerfGE 19, 253, 267; 49, 343, 262; 73, 388, 400) wäre ein solcher Rechtszustand wohl kaum zu vereinbaren.
  • VGH Hessen, 25.03.1998 - 5 UZ 249/98

    Abwasserabgabe: Verrechnung von Aufwendungen für eine Abwasserbehandlungsanlage

    Auszug aus VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03
    Rn. 35 Dieses Ergebnis wird durch die Gesetzesmaterialen bestätigt, wie dies der VGH Kassel in seinem Beschluss vom 25. März 1998 (Az.: 5 ZU 249/98) prägnant referiert hat (NVwZ-RR 1999, 144): In der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes, mit dem die hier einschlägige Gesetzesfassung eingeführt wurde, findet sich der Hinweis, dass diese Regelung dem Einleiter die Möglichkeit geben solle, alle Investitionen, die er für die Errichtung oder Erweiterung einer Abwasserbehandlungsanlage mit dem Ziel der Verminderung eines der vom Abwasserabgabengesetz erfassten Schadstoffe aufwendet, mit der Abwasserabgabe für diese Einleitungsstelle zu verrechnen (…BT-Dr 11/4942, S. 10).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2020 - 5 U 111/19

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die …

    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im Urteil vom 09. April 2008 (Az. - 8 K 1336/03 -, Rn. 28 - 30, juris) festgehalten:.
  • OLG Brandenburg, 11.02.2021 - 5 U 70/18

    Ausgleichsansprüche nach dem GBBerG Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die …

    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat im Urteil vom 09. April 2008 (Az. - 8 K 1336/03 -, Rn. 28 - 30, juris) festgehalten:.
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