Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.05.2012 - I-7 U 194/11 |
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BGB § 839 Abs. 1 ; GG Art. 34
Amtshaftungsansprüche wegen des Verbots der Veranstaltung bzw. der Vermittlung von Sportwetten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftungsansprüche wegen des Verbots der Veranstaltung bzw. der Vermittlung von Sportwetten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
- OLG Köln, 03.05.2012 - I-7 U 194/11
Papierfundstellen
- ZfWG 2012, 287
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 26 Im Übrigen teilt der Senat die Auffassung anderer Ober - und Instanzgerichte (…z. B. OLG München, Urt. v. 15.7.2011 - 1 U 392/11 -) dass die Frage, ob das auch im nordrhein-westfälischen Sportwettengesetz verankerte Sportwettenmonopol gegen Gemeinschaftsrecht verstößt - und vor allem auch in einer Übergangszeit nicht mehr angewendet werden durfte -, bis zu dem o. g. Urteil des EuGH vom 8.9.2010 (aaO - Winner Wetten -) nicht in dem Maße geklärt war, dass die streitgegenständlichen Untersagungsverfügungen und die damit in Zusammenhang stehenden Bescheide aus 2006 und 2007 als offenkundiger Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit einzustufen sind.Rn. 27 In Ermangelung einer Harmonisierung des Glücksspiels durch die Gemeinschaft ist es - so der EuGH in einer weiteren Entscheidung vom 8.9.2010 (C-46/08 - Carmen Media) Sache jedes Mitgliedstaats zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (…Rz. 59).
Erst durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (aaO - Winner Wetten -) wurde klargestellt, dass die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Übergangsfrist für den Verstoß gegen europäisches Recht keine Geltung beanspruchen konnte (…ebenso OLG München, aaO, Rz. 66).
- EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 22 Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 5.3.1996 - C-46/93 -Brasserie du Pecheur; vom 13.3.2007 - C-524/04 - Rz. 118; BGH…, Urt. vom 22.1.2009 - III ZR 233/07 - Rz. 22; zitiert nach juris).Wenn der betreffende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (…EuGH, Urt. v. 5.3.1996, aaO, Rz. 45;… v. 8.10.1996 - C-178/94 - Dillenkofer, Rz. 25; v. 13.3.2007 aaO, Rz. 118).
Zu diesen Gesichtspunkten gehören insbesondere das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletzten Vorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich begangen oder zugefügt wurde oder nicht, die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums und die Frage, ob möglicherweise das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans dazu beigetragen hat, dass nationale Maßnahmen oder Praktiken in gemeinschaftsrechtswidriger Weise eingeführt oder aufrechterhalten wurden (EuGH, Urt. v. 13.3.2007 aaO, Rz. 119;… BGH aaO m.w.N. aus der Rspr. des EuGH).
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 22 Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteile vom 5.3.1996 - C-46/93 -Brasserie du Pecheur;… vom 13.3.2007 - C-524/04 - Rz. 118; BGH…, Urt. vom 22.1.2009 - III ZR 233/07 - Rz. 22; zitiert nach juris).Wenn der betreffende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (EuGH, Urt. v. 5.3.1996, aaO, Rz. 45;… v. 8.10.1996 - C-178/94 - Dillenkofer, Rz. 25;… v. 13.3.2007 aaO, Rz. 118).
- LG Köln, 27.09.2011 - 5 O 385/10
Amtsträger der Stadt Köln handeln weder vorsätzlich noch fahrlässig bei Stützen …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.9.2011 - 5 O 385/10 - wird zurückgewiesen.Rn. 6 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 27.9.2011 - 5 O 385/10 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen alle Schäden zu ersetzen, die diese infolge der Ordnungsverfügung der Beklagten gegen die Klägerin zu 1) vom 29.5.2006, gegen die Klägerin zu 2) vom 22.2.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 20.8.2007, gegen die Klägerin zu 3) vom 23.7.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung vom 30.9.2009 und gegen die Klägerin zu 4) vom 24.10.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 30.9.2009 sowie deren jeweiliger Vollziehung erlitten haben und weiterhin erleiden.
- BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85
Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Dazu gehört auch der Fall, dass der Eingriff nicht durch das verfassungswidrige Gesetz selbst, sondern einen darauf gestützten Verwaltungsakt oder eine aufgrund des Gesetzes erlassene untergesetzliche Rechtsnorm erfolgt (BGH, Urt. v. 12.3.1987 - III ZR 216/85). - BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 32 Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht die in einem Parallelfall gegen die unter Anordnung des Sofortvollzugs ergangene, durch das OVG Münster mit Beschluss vom 23.10.2006 - 4 B 1060/06 - (AH CBH 4), bestätigte Untersagung der Vermittlung von Sportwetten erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2006 - 4 B 1060/06
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung bzgl. der Vermittlung von Sportwetten; …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 32 Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht die in einem Parallelfall gegen die unter Anordnung des Sofortvollzugs ergangene, durch das OVG Münster mit Beschluss vom 23.10.2006 - 4 B 1060/06 - (AH CBH 4), bestätigte Untersagung der Vermittlung von Sportwetten erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 7.12.2006 - 2 BvR 2428/06 -). - BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Zu verweisen ist insofern vornehmlich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (- 1 BvR 1054/01 -), die unmittelbar das bayerische Staatslotteriegesetz betrifft, deren verfassungsrechtliche Aussagen aber gleichermaßen auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen zutreffen (BVerfG, Beschluss vom 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04 -). - EuGH, 08.09.2010 - C-409/06
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Rn. 18 Soweit der EuGH mit Urteil vom 8.9.2010 (C-409/06 Winner Wetten) entschieden hat, dass aufgrund des Vorrangs des unmittelbar geltenden Unionsrechts eine nationale Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, die nach den Feststellungen eines nationalen Gerichts gemeinschaftsrechtswidrige Beschränkungen mit sich bringt, weil sie nicht dazu beitrage, die Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen, nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden darf, ist die Entscheidung erst nach Erlass der streitgegenständlichen Bescheide ergangen und vermochte deshalb ein schuldhaftes Handeln der Beklagten nicht zu begründen. - BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11
Danach ist auch bei einem objektiven Rechtsirrtum ein Schuldvorwurf nicht zu erheben, wenn die Rechtsansicht des Amtsträges nach sorgfältiger Prüfung gewonnen worden ist und als rechtlich vertretbar angesehen werden kann (BGH NJW 1993, 530; NJW 2003, 3693). - EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
- EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90
Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages - …
- BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07
Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …
- BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Sportwettenvermittlung
- OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11
Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten
Ist die Rechtsansicht des Amtsträgers nach sorgfältiger Prüfung gewonnen worden und kann als rechtlich vertretbar angesehen werden, ist auch im Falle eines objektiven Rechtsirrtums ein Schuldvorwurf nicht zu erheben (BGH, NJW 1993, 530, 531; BGH, VersR 1994, 1188, 1189; BGH, WM 1998, 2112, 2113; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 12).Da diese Entscheidung zeitlich nach dem streitgegenständlichen ministerialen Erlass vom 31.03.2006, dem Erlass der Verfügung vom 12.09.2006 und dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2007 ergangen ist, ist daraus für ein gleichsam rückschauendes Verschulden der zuständigen Amtsträger für den davor liegenden streitgegenständlichen Zeitraum nichts herzuleiten (BGHZ 119, 365, 369 f. = NJW 1993, 530; BGHZ 139, 200, 203 = NJW 1998, 2738; BGH, NJW 1997, 3432, 3433; NJW Jahr 1997; BGH, NJW 2005, 748, 749 - st. Rspr.;… vgl. auch: Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 839 Rn. 53; vgl. dazu auch: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 14 - rechtskräftig - für die Rechtslage bis zum 31.12.2007 unter Geltung des SportWettG NW).
Rn. 102 Angesichts dieses weiten Ermessensspielraums war die Frage, ob das im Zeitpunkt des ministerialen Erlasses vom 31.03.2006, der zum Erlasses der Ordnungsverfügung vom 12.09.2006 führte, und im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2007 im Sportwettengesetz NW verankerte staatliche Sportwettenmonopol einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellte und daher während einer Übergangszeit bis zu einer nationalen Neuregelung nicht mehr angewendet werden durfte, nach Ansicht des Senats im Übereinstimmung mit der von anderen Obergerichten (vgl. z.B. OLG Bremen…, Urteil vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 56; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 21 ff.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 4, 5; OLG München…, Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/10, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 56 ff.) und dem Bundesgerichtshof (Urteile vom 18.10.2012 zu III ZR 196/11 Tz. 22 und III ZR 197/11 Tz. 22) vertretenen Auffassung (jedenfalls) bis zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010, insbesondere zu C-409/06 (EUGH, MMR 2010, 838 ff. - "Winner Wetten") nicht in dem Maße geklärt, als dass die streitgegenständlichen Maßnahmen als offenkundige Verstöße gegen gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Freiheiten einzustufen wären.
Die Entscheidung der Frage, ob eine Regelung dem Kohärenzgebot entspricht oder nicht, setzt indes die Vornahme von Wertungen und Abwägungen voraus, die keineswegs nur zu einem Ergebnis führen können (…so bereits eingehend: OLG München Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/11, zitiert nach juris Rn. 60 f.; im Anschluss: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 23).
Rn. 103 bb)Wie gleichfalls bereits im Senatsbeschluss vom 03.08.2012 ausgeführt, ist der Senat - auch nach abschließender Beratung (weiterhin) - im Anschluss an die von den Oberlandesgerichten München (…Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/11, zitiert nach juris Rn. 59) und Köln (Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 21;… siehe auch: Urteil vom 23.02.2012, 7 U 99/11, zitiert nach juris Rn. 24) vertretene Ansicht der Auffassung, dass gleichfalls die bereits im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nicht geeignet war, bei den zuständigen Amtsträgern des beklagten Landes die Vorstellung eines offenkundigen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht hervorzurufen.
Rn. 114 Zwar hält der Senat nach erneuter Überprüfung und abschließender Beratung in diesem Zusammenhang nicht mehr an seiner im Hinweisbeschluss vom 03.08.2012 dargelegten, im Anschluss an die vom Landgericht Köln im Urteil vom 27.09.2011 zu 5 O 385/10 (veröffentlicht u.a. in: ZfWG 2012, 70 - 73 und bei juris) sowie vom OLG Köln im Urteil vom 03.05.2012 zu 7 U 194/11 (veröffentlich bei juris) vertretenen Auffassung der einschränkenden Auslegung des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW im Lichte des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches fest, da es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht ausgeschlossen ist, dass die Haftung des Staats auf der Grundlage des nationalen Rechts unter weniger einschränkenden Voraussetzungen als des Gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs ausgelöst werden kann (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 17.04.2007, Rs. C-470/03, "AGM-COS.MET", veröffentlicht bei juris, Tz. 85 m.w.N.).
Rn. 116 Allerdings hält der Senat auch nach abschließender Beratung daran fest, dass ein Anspruch der Klägerin aus § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW ausscheidet, weil der Erlass der Ordnungsverfügung vom 12.09.2006, die im Außenverhältnis zur Klägerin haftungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ist, auf legislativem Unrecht beruht, worunter auch der Fall gehört, dass der Eingriff nicht durch das verfassungswidrige (formelle) Gesetz selbst, sondern - wie hier - durch einen darauf gestützten Verwaltungsakt erfolgt (BGH, NJW 1987, 1875, 1877), indes die Haftung für legislatives Unrecht der deutschen Rechtsordnung fremd und insbesondere auch nicht von § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW umfasst ist (OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 31; vgl. auch: OLG Bremen…, Urteil vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 104 für eine Haftung auf Grundlage der §§ 56 ff. BremPolG, 12 Abs. 1 LoStV).
Rn. 184 Auch wenn vor diesem Hintergrund naheliegt, dass der Erlass der Weisung vom 14.09.2010 sowie die Ergänzung vom 18.11.2010 nach dem insoweit anzulegenden Verschuldensmaßstab nach sorgfältiger Prüfung der Gesetzes- und Rechtslage nicht unvertretbar waren (vgl. dazu: BGH, NJW 1993, 530, 531; BGH, VersR 1994, 118, 1189; BGH, WM 1998, 2112, 2113; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012; 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 12), stellt sich doch die Frage, ob das beklagte Land angesichts der zu diesem Zeitpunkt bekannten, vorzitierten Rechtsprechung die Weisung nicht um eine unabhängig von einer etwaigen Monopolträgereigenschaft durchzuführenden Prüfung der Erlaubnisfähigkeit erweitern musste.
- BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13
Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung
Rn. 33 Mangels ausdrücklicher Regelung im Gesetz und ohne Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber mit der Entschädigungshaftung nach dem Ordnungsbehördengesetz auch die Fälle erfassen wollte, in denen Nachteile durch - von der Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff nicht umfasstes - legislatives Unrecht entstanden sind (so auch OLG Köln, ZfWG 2012, 287, 29; OLG Hamburg…, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 69 f;… Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., S. 441 f. Rn. 281a;… a. A. Schönenbroicher/Heusch aaO § 39 Rn. 30). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
Bislang gibt es dazu nur vereinzelt zivilgerichtliche Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11 - juris Rn. 30 f.); eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus.
- BGH, 16.04.2015 - III ZR 333/13
Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung
Rn. 37 Mangels ausdrücklicher Regelung im Gesetz und ohne Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen des Gesetzgebers kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber mit der Entschädigungshaftung nach dem Ordnungsbehördengesetz auch die Fälle erfassen wollte, in denen Nachteile durch - von der Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff nicht umfasstes - legislatives Unrecht entstanden sind (so auch OLG Köln, ZfWG 2012, 287, 291; OLG Hamburg…, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11, juris Rn. 69 f;… Dietlein/Burgi/Hellermann, Öffentliches Recht Nordrhein-Westfalen, 5. Aufl., S. 441 f Rn. 281a;… a. A. Schönenbroicher/Heusch aaO § 39 Rn. 30). - OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12
Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle …
Ist die Rechtsansicht des Amtsträgers nach sorgfältiger Prüfung gewonnen worden und kann als rechtlich vertretbar angesehen werden, ist auch im Falle eines objektiven Rechtsirrtums ein Schuldvorwurf nicht zu erheben (BGH, NJW 1993, 530, 531; BGH, VersR 1994, 1188, 1189; BGH, WM 1998, 2112, 213; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 12 - rechtskräftig).Da diese Entscheidung zeitlich nach der streitgegenständlichen Verfügung vom 09.05.2006 ergangen ist, ist daraus für ein Verschulden der zuständigen Amtsträger der Antragsgegnerin für den davor liegenden streitgegenständlichen Zeitraum nichts herzuleiten (…Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., § 839 Rn. 53; vgl. dazu auch: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 14).
Rn. 44 Angesichts dieses weiten Ermessensspielraums war die Frage, ob das im Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung vom 09.05.2006 und ihres Vollzugs im Sportwettengesetz NRW verankerte Sportwettenmonopol einen Verstoß gegen Unionsrecht darstellte und daher während einer Übergangszeit bis zu einer nationalen Neuregelung nicht mehr angewendet werden durfte, nach Ansicht des Senats im Übereinstimmung mit der von anderen Obergerichten vertretenen Auffassung (jedenfalls) bis zu den Entscheidungen des EuGH vom 08.09.2010, insbesondere zu C-409/06 (EUGH, MMR 2010, 838 ff. - "Winner Wetten") nicht in dem Maße geklärt, als dass die streitgegenständlichen Ordnungsverfügung und deren Vollziehung als offenkundiger Verstoß gegen gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Freiheiten einzustufen wäre (so auch: OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 4, 5; OLG München…, Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/10, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 56 ff.; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 21 ff.).
Die Entscheidung der Frage, ob eine Regelung dem Kohärenzgebot entspricht oder nicht, setzt indes die Vornahme von Wertungen und Abwägungen voraus, die keineswegs nur zu einem Ergebnis führen können (…so bereits eingehend: OLG München Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/11, zitiert nach juris Rn. 60 f.; im Anschluss: OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 23).
Nichts Anderes kann in Bezug auf eine Haftung aus § 39 OBG NRW gelten, da es sich insoweit um eine spezielle Ausgestaltung der Haftung aus Aufopferung bzw. enteignungsgleichem Eingriff handelt (OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 31).
Insoweit ist der Senat im Anschluss an die vom Landgericht Köln im Urteil vom 27.09.2011 zu 5 O 385/10 (veröffentlicht u.a. in: ZfWG 2012, 70 - 73 und bei juris) sowie vom OLG Köln im kürzlich ergangenen Urteil vom 03.05.2012 zu 7 U 194/11 (veröffentlich bei juris) vertretene Auffassung der Ansicht, dass § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NRW in Konstellationen wie der vorliegenden (einschränkend) dahin auszulegen ist, dass die durch diese in einem landesrechtlichen Ordnungsbehördengesetz befindliche Vorschrift begründete Haftung nicht weiter ausfallen kann, als der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch, den der EuGH speziell für Verstöße gegen europäisches Recht entwickelt hat und nach dem die Haftung wie bei § 39 OBG NRW im Kern an ein verschuldensunabhängiges, rechtswidriges Handeln geknüpft ist (LG Köln…, Urteil vom 27.09.2011, 5 O 385/10, zitiert nach juris Rn. 34; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 32).
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
Die Grenzen der Zulässigkeit des deutschen Sportwettenmonopols waren durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zu den genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 nicht in dem Maße geklärt, dass die Untersagungsverfügungen durch die Beklagte als offenkundige Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht einzustufen sind (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris).Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs waren jedenfalls keine klaren und eindeutigen Regelungen dafür zu entnehmen, nach welchen Kriterien ein gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßendes staatliches Wettmonopol ausgerichtet sein musste, um in kohärenter Weise der dem Allgemeinwohl dienenden Zielsetzung der Bekämpfung der Spielsucht nachzukommen (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169 f.; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, Az.: 1 U 392/11 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2012, Az.: 11 U 88/11 - nicht veröffentlicht).
Wie der Bundesgerichtshof für das insoweit gleich zu beurteilende bayerische Sportwettenmonopol festgestellt hat, wäre andernfalls wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts die Einräumung einer Übergangszeit durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur ins Leere gegangen, sondern sogar für den Rechtsanwender irreführend gewesen (BGH, NJW 2013, 168, 171; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11).
Dazu gehört auch der Fall, dass der Eingriff nicht durch das verfassungswidrige Gesetz selbst, sondern einen darauf gestützten Verwaltungsakt oder eine aufgrund des Gesetzes erlassene untergesetzliche Rechtsnorm erfolgt (BGH, Urteil vom 12.03.1987 - III ZR 216/85; BGHZ 100, 136 ff.; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris).
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Rn. 15 2. Die Würdigung des Berufungsgerichts, die Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch die Beklagten stelle keinen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das europäische Recht dar, wie er für einen gemeinschafts- beziehungsweise unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch erforderlich sei (so auch zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OLG Köln, Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11, juris, Rn. 20 ff), ist im Ergebnis gleichfalls nicht zu beanstanden. - BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
Rn. 15 2. Die Würdigung des Berufungsgerichts, die Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch die Beklagten stelle keinen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das europäische Recht dar, wie er für einen gemeinschafts- beziehungsweise unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch erforderlich sei (so auch zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OLG Köln, Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11, juris, Rn. 20 ff), ist im Ergebnis gleichfalls nicht zu beanstanden. - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
Bislang liegen nur einzelne Entscheidungen vor, die von einer Unanwendbarkeit der Haftungsnorm ausgehen (OLG Köln, Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11 - juris Rn. 30 f.; OLG Hamm…, Urteil vom 3. Mai 2013 - I-11 U 88/11 - juris Rn. 95 ff.). - OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11
Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines …
Rn. 70 Die Regelung in § 39 OBG NW stellt einen gesetzlich geregelten Fall des enteignungsgleichen Eingriffs dar (OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, Rn. 31, zitiert nach juris).Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung sowie der bereits zuvor ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung an, in der ein hinreichend qualifizierter Verstoß auch in Bezug auf die Beklagten zu 4) und 5) verneint worden war (OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, Rn. 19 ff., zitiert nach juris;… Urteil vom 23.02.2012, 7 U 99/11, Rn. 23 f., zitiert nach juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG Bochum…, Urteil vom 09.09.2011, 5 O 5/11, Rn. 87 ff., zitiert nach juris).
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 12.12
Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …
- LG Düsseldorf, 04.07.2012 - 2b O 192/11
Schadensersatz wegen Untersagung einer Sportwettenvermittlung unter Berufung auf …
- LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10
Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der …
- KG, 04.06.2019 - 9 U 60/17
Staatshaftungsanspruch: Erforderlichkeit eines qualifizierten Verstoßes gegen …
- OLG Zweibrücken, 06.03.2013 - 6 W 21/12
Staatshaftungs- und Entschädigungsansprüche: Rechtswidrige Untersagung der …
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