Rechtsprechung
| EuGH, 22.09.2016 - C-91/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Kawasaki Motors Europe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - Verordnung (EG) Nr. 1051/2009 - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Position 8701 - Zugmaschinen - Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 - Ackerschlepper und Forstschlepper ...
- Europäischer Gerichtshof
Kawasaki Motors Europe
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - Verordnung (EG) Nr. 1051/2009 - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Position 8701 - Zugmaschinen - Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 - Ackerschlepper und Forstschlepper ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Einreihung von Geländefahrzeugen für die landwirtschaftliche Nutzung: Bisherige EG-Verordnung ungültig
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kawasaki Motors Europe
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGV 1051/2009
Niederlande, kombinierte Nomenklatur, Gültigkeit - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gültigkeitsprüfung - Verordnung (EG) Nr. 1051/2009 - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Position 8701 - Zugmaschinen - Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 - Ackerschlepper und Forstschlepper ...
Papierfundstellen
- ZfZ 2016, 265
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 27.04.2006 - C-15/05
Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Auszug aus EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Rn. 23 Mit Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), hat der Gerichtshof die Ungültigkeit der Verordnung Nr. 2518/98 festgestellt.Rn. 28 Das vorlegende Gericht ist der Auffassung, dass Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), das in einer Rechtssache ergangen ist, deren Ausgangsverfahren u. a. ein mit einem der im vorliegenden Ausgangsverfahren in Rede stehenden Modell identisches Fahrzeugmodell, nämlich KVF-650 4x4, betraf, nur dahin aufgefasst werden könne, dass der Gerichtshof solche Fahrzeuge als "Ackerschlepper und Forstschlepper" qualifiziert habe, weil die KN in ihrer Unterposition 8701 90 nur für diese Gruppe von Schleppern die Unterpositionen entsprechend der Motorleistung präzisiere (achtstellige Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39).
Rn. 41 Der Gerichtshof hat in Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), entschieden, dass "neue, vierrädrige Geländefahrzeuge mit nur einem Sitz, einem mit einem Lenker gesteuerten Lenksystem nach dem Ackermann-Prinzip und einer Anhängevorrichtung, deren technische Merkmale es ihnen erlauben, mindestens das Zweifache ihres Eigengewichts zu schieben, … in die Unterposition 8701 90 der KN einzureihen [sind].
Rn. 46 Dieser Feststellung ist zu entnehmen, dass Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), ausschließlich die achtstelligen Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 der KN betrifft, die sich auf neue Ackerschlepper und Forstschlepper beziehen, da der Gerichtshof diese Unterpositionen dahin ausgelegt hat, dass sie für die zolltarifliche Einreihung von Fahrzeugen wie den in jener Nr. 2 beschriebenen einschlägig sind, wobei anhand der Motorleistung des jeweiligen Fahrzeugs bestimmt wird, in welche dieser Unterpositionen es genau einzureihen ist.
Rn. 47 Außerdem entspricht das in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 beschriebene Fahrzeug im Hinblick auf die Beschreibung in den Rn. 26 bis 31 des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), den in jener Rechtssache beschriebenen Fahrzeugen.
Rn. 48 Somit geht aus den Feststellungen in den Rn. 46 und 47 des vorliegenden Urteils hervor, dass die Verordnung Nr. 1051/2009, soweit mit ihr das in Nr. 2 ihres Anhangs beschriebene Fahrzeug in die Unterposition 8701 90 90 der KN und nicht entsprechend seiner Motorleistung in deren Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 eingereiht wird, unvereinbar ist mit der Tragweite jener Unterpositionen, wie sie sich aus Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), ergibt.
Rn. 50 Insoweit ist erstens festzustellen, dass der Gerichtshof sich in Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), darauf beschränkt hat, wie ihn das vorlegende Gericht mit seiner zweiten Frage gebeten hatte, die achtstelligen Unterpositionen zur Unterposition 8701 90 der KN im Hinblick auf die Merkmale der von diesem Gericht beschriebenen Fahrzeuge auszulegen, wobei er das vorlegende Gericht aufgefordert hat, die Einreihung dieser Fahrzeuge selbst vorzunehmen.
Rn. 59 Wie aus der Beschreibung der Fahrzeugtypen im Urteil vom 27. April 2006, Kawasaki Motors Europe (C-15/05, EU:C:2006:259), hervorgeht, die im Wesentlichen der des Fahrzeugs in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 entspricht, zeichnen sich die Fahrzeuge, um die es in jenem Urteil geht, außer durch ihre enorme Zugkraft auch durch ihre besondere Konstruktion, insbesondere in Bezug auf den Motor, die Reifen und die Aufhängung, die ihnen ein Vorankommen in schwer zugänglichem Gelände ermöglichen sollen, und durch Gerätschaften aus, die mittels verschiedener Verbindungs- oder Anhängevorrichtungen befestigt werden können.
- EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
Krings
Auszug aus EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Rn. 26 Wie die Parteien des Ausgangsverfahrens ist auch das vorlegende Gericht der Auffassung, dass das in Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 1051/2009 angesprochene Fahrzeug und die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Fahrzeuge zwar nicht identisch, aber ähnlich seien und diese Verordnung damit gestützt auf das Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), auf Letztere entsprechend anwendbar sei.Rn. 32 Das vorlegende Gericht missverstehe insoweit das Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122).
Rn. 35 Zunächst ist nämlich festzustellen, dass das vorlegende Gericht genau denselben Begriff benutzt hat wie der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), in seiner niederländischen Fassung, nämlich das Adjektiv "vergelijkbaar", das mit dem Adjektiv "analogue" in der französischen Fassung jenes Urteils und dem Verb "entsprechen" in der deutschen Fassung wiedergegeben wird; Deutsch war die Verfahrenssprache des Vorabentscheidungsverfahrens, in dessen Rahmen dieses Urteil erging.
Rn. 38 Zum anderen genügt der Hinweis darauf, dass der Gerichtshof im Urteil vom 4. März 2004, Krings (C-130/02, EU:C:2004:122), obwohl das Vorabentscheidungsersuchen Waren betraf, die nicht mit denen identisch waren, um die es im maßgeblichen Teil des Anhangs der Einreihungsverordnung ging, über deren Gültigkeit der Gerichtshof entscheiden sollte (…vgl. Rn. 34 und 35 jenes Urteils), sondern diesen nur entsprachen, dennoch über die Gültigkeit dieser Verordnung entschieden hat (vgl. Nr. 1 des Tenors jenes Urteils).
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Einreihungsverordnung, die nicht unmittelbar auf Waren anwendbar ist, die mit denen, die Gegenstand der Verordnung sind, nicht identisch sind, sondern diesen nur entsprechen, auf diese Waren entsprechend anwendbar (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 34 und 35, …und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 31 bis 33).
Rn. 62 Aus alledem folgt, dass die Kommission mit dem Erlass der Verordnung Nr. 1051/2009, soweit mit ihr das in Nr. 2 ihres Anhangs beschriebene Fahrzeug in die Unterposition 8701 90 90 der KN und nicht in die der jeweiligen Motorleistung des Fahrzeugs entsprechenden Unterpositionen 8701 90 11 bis 8701 90 39 eingereiht wird, die Tragweite dieser Unterpositionen verringert und sie dadurch verändert hat und daher die ihr durch Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87 übertragenen Befugnisse überschritten hat (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 26).
- EuGH, 17.07.2014 - C-480/13
Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif …
Auszug aus EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Rn. 52 Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat die Bedeutung dieser Erläuterungen als ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen anerkannt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lässt (Urteil vom 17. Juli 2014, Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.07.2006 - C-14/05
Anagram International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - …
Auszug aus EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Rn. 39 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist eine Einreihungsverordnung, die nicht unmittelbar auf Waren anwendbar ist, die mit denen, die Gegenstand der Verordnung sind, nicht identisch sind, sondern diesen nur entsprechen, auf diese Waren entsprechend anwendbar (…vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, EU:C:2004:122, Rn. 34 und 35, und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 31 bis 33).Ausreichend ist, dass dies seine wesentliche Zweckbestimmung ist (Urteil vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 26).
- EuGH, 19.02.2009 - C-376/07
Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur …
Auszug aus EuGH, 22.09.2016 - C-91/15
Wenn also ein nationales Gericht Zweifel an der Gültigkeit einer Einreihungsverordnung hat, die es auf Waren entsprechend anwenden muss, die den in dieser Verordnung bezeichneten Waren hinreichend ähnlich sind, ist es gerechtfertigt, dass dieses Gericht ein die Gültigkeit dieser Verordnung betreffendes Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof richtet (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 19. Februar 2009, Kamino International Logistics, C-376/07, EU:C:2009:105, Rn. 69).
- EuGH, 22.03.2017 - C-435/15
GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Rn. 37 Zum anderen ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Einreihungsverordnung, die nicht unmittelbar auf Waren anwendbar ist, die mit denen, die Gegenstand der Verordnung sind, nicht identisch sind, sondern diesen nur entsprechen, auf diese Waren entsprechend anwendbar ist (Urteil vom 22. September 2016, Kawasaki Motors Europe, C-91/15, EU:C:2016:716, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 52 Aus alledem folgt, dass die Kommission mit dem Erlass der Durchführungsverordnung Nr. 876/2014 die Tragweite der Unterposition 8525 80 99 der KN ausgedehnt und sie dadurch verändert hat und daher die ihr durch Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. 254/2000 geänderten Fassung übertragenen Befugnisse überschritten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. September 2016, Kawasaki Motors Europe, C-91/15, EU:C:2016:716, Rn. 62).
- BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18
Zur Einreihung von Einlegesohlen
Rn. 8 Auf den Verwendungszweck einer Ware darf abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen hierauf Bezug genommen wird und er sich in den objektiven Eigenschaften und Merkmalen der Ware niedergeschlagen hat, er der Ware also innewohnt (…Senatsurteil in BFH/NV 2018, 249, ZfZ 2018, 139; EuGH-Urteile Kawasaki Motors Europe vom 22. September 2016 C-91/15, EU:C:2016:716, ZfZ 2016, 265; Oliver Medical vom 4. März 2015, C-547/13, EU:C:2015:139). - BFH, 08.11.2016 - VII R 9/15
Einreihung langer "Dehnhülsen" in die Kombinierte Nomenklatur
Der Verwendungszweck kann ein objektives Einreihungskriterium sein, sofern er sich aus der Natur des Erzeugnisses ergibt bzw. der Ware innewohnt; ob dies zutrifft, muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses beurteilen lassen (vgl. EuGH-Urteile Kawasaki Motors Europe vom 22. September 2016 C-91/15, EU:C:2016:716, ZfZ 2016, 265; Oliver Medical, EU:C:2015:139; HARK vom 12. Dezember 2013 C-450/12, EU:C:2013:824, ZfZ 2014, 105; TNT Freight Management vom 12. Juli 2012 C-291/11, EU:C:2012:459, m.w.N.; Roeckl Sporthandschuhe vom 29. April 2010 C-123/09, EU:C:2010:237, ZfZ 2010, 190).
- FG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4 K 1080/21
Zolltarifliche Einreihung von Röntgen-Flachbilddetektoren für die …
Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lässt (EuGH, Urteile vom 22. September 2016 C-91/15, ECLI:EU:C:2016:716, Randnr. 56; vom 28. Oktober 2021 C-197/20 und C-216/20, ECLI:EU:C:2021:892, Randnr. 31).Auch eine entsprechende Anwendung der Einreihungsverordnung kommt nicht in Betracht, da die dort behandelten CCD-Chips zum Einbau in Röntgenkameras bestimmt sind und damit den streitgegenständlichen Detektoren nicht hinreichend ähneln (vgl. EuGH, Urteil vom 22. September 2016 C-91/15, ECLI:EU:C:2016:716, Randnr. 39 m.w.N.).
- FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 95/18
Tarifierung von neuen Kautschukreifen
Lässt sich das objektive Merkmal eines Produkts bei der Zollabfertigung feststellen, so steht der Umstand, dass auch eine andere Verwendung dieses Produkts denkbar ist, seiner rechtlichen Qualifizierung nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 22. September 2016, C-91/15, Kawasaki Motors, Rn. 60).Der Senat verkennt nicht, dass diesem Urteil eine Tarifanmerkung zu Grunde liegt, welche anders als die UPos 4011 20 KN die Formulierung "im Wesentlichen" enthält: Gemäß Anmerkung 2 zu Kap. 87 KN "sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind (EuGH, Urteil vom 22. September 2016, C-91/15, Kawasaki Motors Europe, juris, Rn. 5, 60;… siehe hierzu auch die EuGH-Urteile vom 17. Juli 2014, C-480/13, Sysmex Europe, Rn. 32;… vom 1. Juni 1995, C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Rn. 17 und 18).
- FG Düsseldorf, 13.06.2018 - 4 K 2101/16
Umsatzsteuervoranmeldung aus den Lieferungen des Wirbelsäulenfixationssystems an …
Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lässt (EuGH, Urteil vom 22. September 2016 Rs. C-91/15, ECLI:EU:C:2016:716 Randnr. 56). - FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 100/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 23.11.2021 4 K 95/18 …
Lässt sich das objektive Merkmal eines Produkts bei der Zollabfertigung feststellen, so steht der Umstand, dass auch eine andere Verwendung dieses Produkts denkbar ist, seiner rechtlichen Qualifizierung nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 22. September 2016, C-91/15, Kawasaki Motors, Rn. 60).Der Senat verkennt nicht, dass diesem Urteil eine Tarifanmerkung zu Grunde liegt, welche anders als die UPos 4011 20 KN die Formulierung "im Wesentlichen" enthält: Gemäß Anmerkung 2 zu Kap. 87 KN "sind Zugmaschinen Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind (EuGH, Urteil vom 22. September 2016, C-91/15, Kawasaki Motors Europe, juris, Rn. 5, 60;… siehe hierzu auch die EuGH-Urteile vom 17. Juli 2014, C-480/13, Sysmex Europe, Rn. 32;… vom 1. Juni 1995, C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Rn. 17 und 18).
- OLG Braunschweig, 30.10.2024 - 9 U 78/23
Schadensersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung und unerlaubter …
Nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rom I-VO darf eine solche Rechtswahl dem Verbraucher nicht den Schutz der Bestimmungen entziehen, von denen nach dem ohne die Rechtswahl anzuwendenden Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (EuGH, Urteil vom 28.07.2016, C- 91/15, juris, Rn. 69). - FG Hamburg, 10.04.2018 - 4 V 194/16
Zollrecht - Tarifierung: Eilrechtsschutz gegen verbindliche Zolltarifauskünfte …
- FG Hamburg, 30.08.2024 - 4 K 87/22
Zolltarif: Tarifierung von neuen Kautschukreifen
Lässt sich das objektive Merkmal eines Produkts bei der Zollabfertigung feststellen, so steht der Umstand, dass auch eine andere Verwendung dieses Produkts denkbar ist, seiner rechtlichen Qualifizierung nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 22. September 2016, C-91/15, Kawasaki Motors, Rn. 60). - FG Hamburg, 11.03.2022 - 4 K 75/17
Einreihung von unfertigen Teilen von Scharnieren
- FG Düsseldorf, 23.08.2023 - 4 K 12/23
Einreihung von Rundstäben aus Cermets: Verwendung für Werkzeuge - Zulässiger …
- FG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 K 3730/16
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Verordnung (EG) Nr. 1256/2008 des Rates …
- FG Hamburg, 28.01.2022 - 4 K 155/18
Zolltarif: Einreihung von Heat and Moisture Exchangers (HME); Einreihung von …
- FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15
Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts …
- FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16
(Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines …
- FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15
Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei …
- FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge
- FG Düsseldorf, 04.10.2023 - 4 K 1142/23
Verwendungszweck einer Ware als objektives Tarifierungskriterium hinsichtlich …
- FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 1371/20
Festsetzung der Einfuhrabgaben bzgl. der zollrechtlichen Tarifierung von Fischöl
- FG Düsseldorf, 30.10.2019 - 4 K 2019/18
Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Gehwagen
- FG Hamburg, 14.11.2023 - 4 K 47/19
Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Abdeckplanen für Schwimm- …
- FG Hamburg, 25.05.2023 - 4 V 92/21
Zolltarifrecht: Eilrechtsschutz gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft
- FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18
Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von …
- FG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4 K 992/23
Einreihung von Azelainsäure mit einem Reinheitsgrad von 88 %
- FG Hamburg, 20.02.2023 - 4 K 7/20
Einreihung
- FG Hamburg, 06.12.2023 - 4 K 80/19
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung einer …
- FG Hamburg, 20.10.2016 - 4 K 20/15
Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von SCARA- Industrierobotern
- FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 816/17
Nacherhebung von Zöllen durch Anwendung eines höheren Zollsatzes für Waren aus …
- FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 2688/20
Einreihung und Tarifierung von aus der Volksrepublik China eingeführten …
- FG Düsseldorf, 17.02.2026 - 4 K 466/25
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