Weitere Entscheidung unten: LG Hannover, 05.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99   

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https://dejure.org/2001,8796
OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99 (https://dejure.org/2001,8796)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.02.2001 - 9 U 173/99 (https://dejure.org/2001,8796)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 9 U 173/99 (https://dejure.org/2001,8796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 119
    Anfechtung einer Annahmeerklärung wegen fehlerhafter Computer-Bedienung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 85
  • r+s 2001, 175
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 20 U 249/92

    Fehlerhafte Eingabe in Großrechenanlage und resultierende Erstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99
    In einem solchen Fall einer automatisierten Willenserklärung im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage ist ein Bedienungsfehler der Computer-Anlage wie ein Irrtum in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 2. Fall BGB anzusehen (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 2321; Palandt-Heinrichs, BGB, 60 Aufl., § 119, Rn 10; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 1353, 1354; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1121).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.1991 - 12 U 217/90

    Anspruch auf Leistungen aus einer Lebensversicherung und

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99
    In einem solchen Fall einer automatisierten Willenserklärung im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage ist ein Bedienungsfehler der Computer-Anlage wie ein Irrtum in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 2. Fall BGB anzusehen (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 2321; Palandt-Heinrichs, BGB, 60 Aufl., § 119, Rn 10; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 1353, 1354; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1121).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 24 U 118/94

    Anfechtung; Erklärungsirrtum; Inhaltsirrtum; Irrtümer in der Prämienkalkulation;

    Auszug aus OLG Köln, 20.02.2001 - 9 U 173/99
    In einem solchen Fall einer automatisierten Willenserklärung im Rahmen der Nutzung einer EDV-Anlage ist ein Bedienungsfehler der Computer-Anlage wie ein Irrtum in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 2. Fall BGB anzusehen (vgl. OLG Hamm, NJW 1993, 2321; Palandt-Heinrichs, BGB, 60 Aufl., § 119, Rn 10; siehe auch OLG Frankfurt, VersR 1996, 1353, 1354; OLG Karlsruhe, VersR 1992, 1121).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen -

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob - wie das Landgericht meint - die Beklagte einen solchen Vertrag durch Zusendung des die Zeit ab dem 1.1.2001 betreffenden Nachtrags zur Kraftfahrzeugversicherung vom 11.12.2000 und gleichzeitige Erstattung des für 2000 zu viel eingezogenen Beitrags noch im Dezember 2000 wegen eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit von § 119 Abs. 1 BGB auf Eingabefehler bei der Nutzung einer EDV-Anlage OLG Köln, r+s 2001, 175; OLG Hamm, NJW 1993, 2321) wirksam angefochten hat oder ob eine unverzügliche Anfechtungserklärung, die unzweideutig erkennen lassen muss, dass das Rechtsgeschäft rückwirkend beseitigt werden und gerade wegen eines Willensmangels - keinen Bestand haben soll (BGH, Urteil vom 14.11.2001 - IV ZR 181/00, VersR 2002, 88), fehlt.
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Rechtsprechung
   LG Hannover, 05.09.2000 - 17 O 850/00 - 52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,28430
LG Hannover, 05.09.2000 - 17 O 850/00 - 52 (https://dejure.org/2000,28430)
LG Hannover, Entscheidung vom 05.09.2000 - 17 O 850/00 - 52 (https://dejure.org/2000,28430)
LG Hannover, Entscheidung vom 05. September 2000 - 17 O 850/00 - 52 (https://dejure.org/2000,28430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2001, 175
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