Rechtsprechung
BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 93 AktG; § 116 AktG
Vermögensschaden; Treubruchstatbestand; Vermögensfürsorgepflicht - Judicialis
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Untreue; Herbeiführung eines Vermögensschadens im Sinne des Treubruchstatbestandes; Zahlungen angeblicher Versicherungsleistungen aus der "schwarzen Kasse" einer GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Strafzumessung bei der Untreue - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verurteilung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der VEBA AG rechtskräftig
Papierfundstellen
- wistra 1999, 418
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01
Untreue durch Unternehmensspenden
Dem Aufsichtsrat obliegt gegenüber der Aktiengesellschaft eine Vermögensfürsorgepflicht (BGH wistra 1999, 418 lfd. Nr. 2; BGHSt 9, 203, 217 zu § 81 a GmbHG aF; Tiedemann in FS für Tröndle (1989) S. 319, 327;… Schmid in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 31 Rdn. 75, 97;… vgl. auch Lenckner-Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 35a, Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 60). - BGH, 20.06.2018 - 4 StR 561/17
Untreue (Maßstab für die pflichtwidrige Verletzung des Sparsamkeitsgebotes; …
Den Schwerpunkt seines pflichtwidrigen Verhaltens im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB bildete das Abzeichnen der Abordnungsverfügungen im Oktober 2006 und im Februar 2010, aufgrund derer die Mitarbeiter der E. GmbH bei fortlaufenden Entgeltzahlungen durch die GmbH den Fahrdienst für die ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt E. übernahmen und damit Arbeitsleistungen ausführten, die wirtschaftlich nicht der E. GmbH zu Gute kamen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99, wistra 1999, 418). - LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
Die ihnen insoweit zustehende Aufgabe hatten sie gemäß §§ 116, 93 AktG mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu erfüllen; sie war auf die Betreuung fremder Vermögensinteressen gerichtet (grundsätzlich: BGH wistra 2002, 143; BGH NJW 2002, 1585; BGH wistra 2001, 304; BGH wistra 1999, 418; BGH NJW 1984, 2539; BGHSt 9, 203; Rönnau/Hohn, Die Festsetzung (zu) hoher Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat - ein Fall für den Staatsanwalt, NStZ 2004, 113 (114);… Samson/Günther, in: Rudolphi/Horn/Günther, SK StGB, 5. Aufl., § 266 Rn. 32;… Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266 Rn. 25;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 266 Rn. 36). - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99
Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …
b) Entgegen der in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts geäußerten Ansicht ist es rechtlich unbedenklich, den Umstand der persönlichen Bereicherung bei der Untreue strafschärfend zu berücksichtigen (BGH StV 1996, 25, 26; BGH, Beschluß vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99;… vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 31 a.E.).
Rechtsprechung
BGH, 20.07.1999 - 1 StR 265/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 261 StGB; § 56 StGB
Geldwäsche; Strafrestaussetzung zur Bewährung; Kriminalprognose - Judicialis
- Wolters Kluwer
Geldwäsche - Versuch - Freiheitsstrafe - Bewährung - Revision - Kriminalprognose - Milderungsgründe
- rechtsportal.de
StPO § 318
Beschränkung der Revision auf Strafaussetzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 1999, 418
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02
Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen …
Soweit die Strafkammer der Auffassung ist, die Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. zu diesem Begriff BGHSt 24, 40) gebiete die Vollstreckung der sechsmonatigen Freiheitsstrafe, lässt die angefochtene Entscheidung schon über diesen Satz hinaus jede Begründung vermissen, obwohl die Prüfung, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 Abs. 3 StGB zu versagen ist, eine umfassende Würdigung von Tat und Täter erfordert, die den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werden muß (st. Rspr., vgl. z.B. BGH wistra 2001, 378; 1999, 418;… StV 1998, 260, BGHR § 56 Abs. 3 StGB Verteidigung 16 jeweils m.w.N.).