Rechtsprechung
BGH, 15.03.2005 - 5 StR 469/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 2 Abs. 1 EStG; § 261 StPO
Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung; Darstellungsmangel; Schätzungsgrundlagen); keine steuerbaren Vermögensmehrungen auf Grund von Untreuehandlungen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung eines Urteils wegen Steuerhinterziehung; Bestehen der Möglichkeit ein Urteil auf Rechtsfehler zu überprüfen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1
Erforderliche Feststellungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- wistra 2005, 307
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07
Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und …
Allerdings bedarf es einer ins Einzelne gehenden Darstellung der Berechnung der verkürzten Abgaben dann nicht, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen auch der Höhe nach einräumt (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308).Dass der Angeklagte bei seinem Teilgeständnis - jenseits der Feststellung der verschwiegenen Betriebseinnahmen - in Fragen der Steuerberechnung ausreichend sachkundig gewesen sein könnte (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308), ist nicht mitgeteilt und liegt hier auch eher fern.
- BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …
und mwN Urteil vom 12. Mai 2008 - 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546 f.; Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04, wistra 2005, 307 f.; BGHR AO § 370 Abs. 1 Berechnungsdarstellung 2 bis 8, jeweils mwN). - BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07
Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei …
Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Angeklagte aufgrund eigener Sachkunde die ihm vorgeworfenen Steuerhinterziehungen eingeräumt hat (st. Rspr.; vgl. BGH wistra 2006, 110; 2006, 66; 2005, 307 f.; jeweils m.w.N.).Den Urteilsgründen ist nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass der Angeklagte - jenseits von seinem Wissen über die Höhe zu Unrecht geltend gemachter Betriebsausgaben, verschwiegener Betriebseinnahmen und entstandener Umsatzsteuern - zur Berechnung der verkürzten Steuern in der Lage war (vgl. BGH wistra 2005, 307, 308).
- BGH, 13.10.2005 - 5 StR 368/05
Steuerhinterziehung (Grundsätze der Berechnungsdarstellung)
Eine ins Einzelne gehende Berechnungsdarstellung ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn ein sachkundiger Angeklagter ein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH wistra 2005, 307 m.w.N.). - BGH, 12.07.2006 - 5 StR 165/06
Verschlechterungsverbot bei der Strafzumessung (Steuerhinterziehung); …
Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 15. März 2005 - 5 StR 469/04 wegen eines Erörterungsmangels dieses Urteil im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in 90 Fällen verurteilt worden waren, sowie in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen.
Rechtsprechung
BGH, 18.02.2005 - 1 StR 40/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 46 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Aufklärungspflicht hinsichtlich des Schadensumfangs (Aufklärungsrüge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkungen auf die Tatsachengrundlage für die Strafzumessung durch vollständigen Ausgleich des gesamten Vermögensschadens
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 n. F.
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 2
Höhe der Schadenswiedergutmachung als strafmildernder Umstand - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 426
- wistra 2005, 307
Wird zitiert von ...
- BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; …
c) Schließlich gibt es auch keine Anhaltspunkte für erst nach der Hauptverhandlung eingetretene und dementsprechend nicht berücksichtigte Entwicklungen oder Ereignisse, die ein neuer Tatrichter nahe liegend feststellen und zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigen würde (vgl. BGH StV 2005, 426).