Bürgerliches Gesetzbuch
4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
1. Abschnitt - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
7. Titel - Scheidung der Ehe (§§ 1564 - 1587p) |
II. Unterhalt des geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 - 1586b) |
2. Unterhaltsberechtigung (§§ 1570 - 1580) |
(1) 1Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. 2Die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann zeitlich begrenzt und danach auf den angemessenen Lebensbedarf abgestellt werden, soweit insbesondere unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe sowie der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit eine zeitlich unbegrenzte Bemessung nach Satz 1 unbillig wäre; dies gilt in der Regel nicht, wenn der Unterhaltsberechtigte nicht nur vorübergehend ein gemeinschaftliches Kind allein oder überwiegend betreut hat oder betreut. 3Die Zeit der Kindesbetreuung steht der Ehedauer gleich. 4Der Unterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den §§ 1574, 1575.
(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1573 oder § 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999) vom 16.12.1997
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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00.00.0000 | Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 - RRG 1999) | 16.12.1997 |
Rechtsprechung zu § 1578 BGB a.F.
80 Entscheidungen zu § 1578 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 19.06.2013 - XII ZB 309/11
Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Anspruchs auf Krankheitsunterhalt
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08
Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher ...
- OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08
- BGH, 07.03.2012 - XII ZR 145/09
Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Berechnung von Altersunterhalt; ...
- KG, 30.05.2014 - 17 WF 52/14
Notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung: Unabänderlichkeit des ...
- BGH, 23.05.2012 - XII ZR 147/10
Zweites Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Auswirkungen neuer ...
- BGH, 23.11.2011 - XII ZR 47/10
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung bzw. Befristung des Unterhalts bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 8 UF 173/09
Begriff des ehebedingten Nachteils; Verlust von Unterhaltsansprüchen aus einer ...
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 8 UF 173/09
- BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08
Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus ...
- BGH, 16.01.2013 - XII ZR 39/10
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland ...
Querverweise
Auf § 1578 BGB a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Familienrecht
- Erbrecht
- Erbfolge
- § 1933