Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| 4. Titel - Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und dem Kinde im allgemeinen (§§ 1616 - 1625) |
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Rechtsprechung zu § 1616 BGB a.F.
26 Entscheidungen zu § 1616 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
- OLG Karlsruhe, 07.01.1998 - 4 W 86/96
Zwanglose Möglichkeit der Umdeutung einer Ehenamenerklärung einer peruanischen ...
- BayObLG, 17.06.1999 - 1Z BR 169/98
Zusammengesetzter Doppelname als Geburtsname eines Kindes, wenn die Eltern keinen ...
- BayObLG, 02.05.1996 - 1Z BR 181/95
Randvermerk im Geburtenbuch bei Änderung des Ehenamens der Eltern
- OLG Zweibrücken, 13.07.2021 - 3 W 98/20
Verlorener Adelstitel kann nicht im Rahmen einer Berichtigung im Geburtenregister ...
- BayObLG, 20.07.2004 - 1Z BR 54/04
Namensrecht des Kindes bei Fehlen eines gemeinsamen Ehenamens
- BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der elterlichen Namenswahl
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 172/96
Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes im Falle der Wiederannahme des ...
- BayObLG, 14.10.1996 - 1Z BR 172/96
- OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind einen ...
- OLG Frankfurt, 04.02.2005 - 20 W 274/04
Geburtenbucheintrag für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Ermittlung des von ...