§ 178i VVG a.F. entspricht: § 206 VVG n.F.
Versicherungsvertragsgesetz a.F.
3. Abschnitt - Lebensversicherung (§§ 159 - 178a) |
2. Titel - Krankenversicherung (§§ 178a - 178o) |
(1) 1Die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und einer Pflegekrankenversicherung durch den Versicherer ist ausgeschlossen, wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann. 2Sie ist weiterhin ausgeschlossen für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversicherung besteht. 3Eine Krankentagegeldversicherung, für die kein gesetzlicher Anspruch auf einen Beitragszuschuß des Arbeitgebers besteht, kann der Versicherer abweichend von Satz 1 in den ersten drei Jahren unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
(2) 1Liegen bei einer Krankenhaustagegeldversicherung oder einer Krankheitskostenteilversicherung die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vor, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. 2Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
(3) Die ordentliche Kündigung eines Gruppenversicherungsvertrages durch den Versicherer ist zulässig, wenn die versicherten Personen das Versicherungsverhältnis unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortsetzen können.
Rechtsprechung zu § 178i VVG a.F.
14 Entscheidungen zu § 178i VVG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11
Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine ...
- OLG Celle, 24.02.2011 - 8 U 157/10
Kündigung einer privaten Krankenversicherung aus wichtigem Grund
- BGH, 07.12.2011 - IV ZR 105/11
- LG Köln, 28.02.2007 - 23 O 28/06
Passivlegitimation einer Versicherung bei Eintritt als Rechtsnachfolger einer ...
- LG München I, 14.11.2007 - 26 O 7564/07
Betriebsunterbrechungsversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über ein ...
- AG Osterode, 15.08.2007 - 2 C 84/07
- AG Karlsruhe, 16.07.1999 - 10 C 121/99
Möglichkeit des Versicherungsnehmers zur Beschränkung seiner Kündigung auf ...
- OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 5 U 141/11
Recht des Krankenversicherers zur Kündigung des ...
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98
Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in ...
- OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04
Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des ...
Querverweise
Auf § 178i VVG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- § 178o