Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Fünfter Teil - Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch; Informationsbeschaffung und -übermittlung (§§ 36 - 37a) |
(1) Zur Sicherung von Planungen für Vorhaben der Wassergewinnung oder Wasserspeicherung, der Abwasserbeseitigung, der Wasseranreicherung, der Wasserkraftnutzung, der Bewässerung, des Hochwasserschutzes oder des Ausbaus eines oberirdischen Gewässers, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, sowie von Planungen für Vorhaben nach dem Maßnahmenprogramm nach § 36 können die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Behörden durch Rechtsverordnung Planungsgebiete festlegen, auf deren Flächen wesentlich wertsteigernde oder die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen (Veränderungssperre).
(2) Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) 1Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft, sofern die Rechtsverordnung keinen früheren Zeitpunkt bestimmt. 2Die Frist von drei Jahren kann, wenn besondere Umstände es erfordern, durch Rechtsverordnung um höchstens ein Jahr verlängert werden.
(4) Von der Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 22.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.06.2009 | Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften | 22.12.2008 | |
10.05.2005 | Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes | 03.05.2005 |
Rechtsprechung zu § 36a WHG a.F.
14 Entscheidungen zu § 36a WHG a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für ein ...
- BVerwG, 28.03.1989 - 4 NB 39.88
Wasserrecht - Veränderungssperre - Wasserschutzgebiet - Ausweisung
Zum selben Verfahren:
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den ...
- OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 7 LC 53/05
Drittschützende Wirkung des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Bundesberggesetz (BBergG); ...
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den ...
- BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00
Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99
Lagerung von Gülle im Wasserschutzgebiet)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2000 - 7 A 3871/99
- VGH Bayern, 25.06.2003 - 26 B 02.2237
- VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4 K 3389/05
Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers ...
Querverweise
Auf § 36a WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bußgeld- und Schlussbestimmungen
- § 41 (Ordnungswidrigkeiten)