Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel X - Sozialpolitik (Art. 151 - 161) |
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen.
Zu diesem Zweck führen die Union und die Mitgliedstaaten Maßnahmen durch, die der Vielfalt der einzelstaatlichen Gepflogenheiten, insbesondere in den vertraglichen Beziehungen, sowie der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung tragen.
Sie sind der Auffassung, dass sich eine solche Entwicklung sowohl aus dem eine Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarkts als auch aus den in den Verträgen vorgesehenen Verfahren sowie aus der Angleichung ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergeben wird.
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Rechtsprechung zu Art. 151 AEUV
85 Entscheidungen zu Art. 151 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 04.10.2024 - C-541/20
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20
- EuGH, 22.01.2020 - C-177/18
Baldonedo Martín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18
Baldonedo Martín - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/70/EG - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-177/18
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2025 - C-19/23
Dänemark/ Parlament und Rat (Salaires minimaux adéquats) - Nichtigkeitsklage - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 11.11.2025 - C-19/23
(Nur) zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt
- EuGH, 11.11.2025 - C-19/23
- EuGH, 20.03.2025 - C-728/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - Konzession für die ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 20.03.2025 - C-730/22
Keine Laufzeitverlängerung nach Inkrafttreten der Konzessionsrichtlinie!
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-728/22
Anib und Play Game - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23 - ...
- EuGH, 20.03.2025 - C-730/22
- BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25
Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung