Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Erster Teil - Grundsätze (Art. 1 - 17) |
Titel II - Allgemein geltende Bestimmungen (Art. 7 - 17) |
(1) Um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen, handeln die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit.
(2) Das Europäische Parlament tagt öffentlich; dies gilt auch für den Rat, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät oder abstimmt.
(3) Jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat hat das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, unabhängig von der Form der für diese Dokumente verwendeten Träger, vorbehaltlich der Grundsätze und Bedingungen, die nach diesem Absatz festzulegen sind.
Die allgemeinen Grundsätze und die aufgrund öffentlicher oder privater Interessen geltenden Einschränkungen für die Ausübung dieses Rechts auf Zugang zu Dokumenten werden vom Europäischen Parlament und vom Rat durch Verordnungen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt.
Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen gewährleisten die Transparenz ihrer Tätigkeit und legen gemäß den in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen in ihrer Geschäftsordnung Sonderbestimmungen hinsichtlich des Zugangs zu ihren Dokumenten fest.
Dieser Absatz gilt für den Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank nur dann, wenn sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
Das Europäische Parlament und der Rat sorgen dafür, dass die Dokumente, die die Gesetzgebungsverfahren betreffen, nach Maßgabe der in Unterabsatz 2 genannten Verordnungen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Rechtsprechung zu Art. 15 AEUV
148 Entscheidungen zu Art. 15 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 05.03.2024 - C-588/21
Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Zugang zu ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 14.07.2021 - T-185/19
Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-588/21
Nach Ansicht von Generalanwältin Medina müssen europäische harmonisierte ...
- EuG, 14.07.2021 - T-185/19
- EuG, 24.01.2024 - T-347/21
Hypo Vorarlberg Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - ...
- EuG, 24.01.2024 - T-348/21
Volkskreditbank/ SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - ...
- EuGH, 18.07.2017 - C-213/15
Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 27.02.2015 - T-188/12
Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-213/15
Generalanwalt Bobek schlägt einen umfassenderen Zugang zu Dokumenten des ...
- EuG, 27.02.2015 - T-188/12
- EuG, 06.10.2021 - T-827/17
Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18
EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal)