Ausführungsgesetz BGB
4. Abschnitt - Grundstücksrecht (§§ 22 - 34) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Ausführungsgesetz BGB (https://dejure.org/gesetze/AGBGB/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften vom 10.02.2015 (GBl. S. 89) mit Wirkung vom 28.02.2015.
§ 22Unschädlichkeits-
zeugnis § 23Voraussetzungen § 23aWohnungs- und Teileigentumsrechte § 24Beschränkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 25Wirkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 26Antragsberechtigung; Zuständigkeit § 27Verfahrensgrundsätze § 28Kosten § 29Rechtsänderungen bei buchungsfreien Grundstücken § 30(weggefallen) § 31Nichteingetragene Grunddienstbarkeiten § 32Nutzungsrechte § 33(aufgehoben) § 34Kündigung von Grundpfandrechten
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zeugnis § 23Voraussetzungen § 23aWohnungs- und Teileigentumsrechte § 24Beschränkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 25Wirkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 26Antragsberechtigung; Zuständigkeit § 27Verfahrensgrundsätze § 28Kosten § 29Rechtsänderungen bei buchungsfreien Grundstücken § 30(weggefallen) § 31Nichteingetragene Grunddienstbarkeiten § 32Nutzungsrechte § 33(aufgehoben) § 34Kündigung von Grundpfandrechten
Rechtsprechung zu § 30 AGBGB
Entscheidung zu § 30 AGBGB in unserer Datenbank:
- BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12
Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 30 AGBGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
- Art. 119 Nr. 3