Ausführungsgesetz BGB
| 4. Abschnitt - Grundstücksrecht (§§ 22 - 34) |
(1) 1Grunddienstbarkeiten, die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches entstanden und aus dem Grundbuch oder einem dem Grundbuch gleichgestellten Buch nicht ersichtlich sind, müssen zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuches bis zum 31. Dezember 1977 im Grundbuch eingetragen sein. 2Dies gilt nicht für Grunddienstbarkeiten, die Schafweide- oder Fischereirechte gewähren.
(2) Wird die Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen, so genügt es zur Wahrung der in Absatz 1 bestimmten Frist, wenn bis zu ihrem Ablauf der Eintragungsantrag beim Grundbuchamt gestellt oder eine auf die Eintragung gerichtete Klage erhoben und die Klageerhebung dem Grundbuchamt angezeigt ist.
(3) Das Gesetz über die Eintragung altrechtlicher Grunddienstbarkeiten im Grundbuch vom 9. Januar 1951 (Reg.Bl. Württ.-Hohenzollern S. 11) bleibt in seinem bisherigen Geltungsbereich unberührt.
zeugnis § 23Voraussetzungen § 23aWohnungs- und Teileigentumsrechte § 24Beschränkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 25Wirkung des Unschädlichkeits-
zeugnisses § 26Antragsberechtigung; Zuständigkeit § 27Verfahrensgrundsätze § 28Kosten § 29Rechtsänderungen bei buchungsfreien Grundstücken § 30(weggefallen) § 31Nichteingetragene Grunddienstbarkeiten § 32Nutzungsrechte § 33(aufgehoben) § 34Kündigung von Grundpfandrechten
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Rechtsprechung zu § 31 AGBGB
7 Entscheidungen zu § 31 AGBGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20
Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen ...
- LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05
Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund ...
- OLG Karlsruhe, 28.05.2008 - 6 U 149/06
Nachbarrecht: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ableitung von Regenwasser über ...
- LG Stuttgart, 01.04.2021 - 14 O 528/20
Erlöschen einer eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit nach württembergischen ...
- OLG Stuttgart, 04.07.1997 - 2 U 248/95
Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Zugangsrechte; Bestehen einer ...
- LG Freiburg, 04.04.2003 - 4 T 255/02
Voraussetzungen für die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses nach § 22, § ...
- OLG Karlsruhe, 18.12.2001 - 14 Wx 72/00
Eintragung altrechtlicher Dienstbarkeiten im Wege der Grundbuchberichtigung
Querverweise
Auf § 31 AGBGB verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 32 (Nutzungsrechte)
Redaktionelle Querverweise zu § 31 AGBGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Sachenrecht
- Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
- § 892 (Öffentlicher Glaube des Grundbuchs)