Baden-Württemberg

Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz

Gesetz vom 10.06.2008 (GBl. S. 181), in Kraft getreten am 18.06.2008

§ 1 Zweck, Umfang und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Informationspflichtige Stellen

§ 3 Anhörung

§ 4 Informationszugang

§ 5 Gebühren und Auslagen

§ 6 Inkrafttreten

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