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https://dejure.org/gesetze/AGVIG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ AGVIG (https://dejure.org/gesetze/AGVIG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ AGVIG
__paste_bez__ __paste_norm__ Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/AGVIG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 1
Zweck, Umfang und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Aufgaben nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558) zu übertragen, einen einheitlichen Vollzug der Verbraucherinformationen sicherzustellen so wie den Ablauf des Verwaltungsverfahrens zu verbessern.

(2) Dieses Gesetz gilt im Land für alle informationspflichtigen Stellen im Sinne von § 1 Abs. 2 VIG im Rahmen ihrer Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben oder Tätigkeiten in der Lebensmittelüberwachung nach dem Gesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes oder in der Futtermittelüberwachung.

(3) Die Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes finden Anwendung, soweit nicht die Vorschriften dieses Gesetzes etwas anderes bestimmen.

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