Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 3. Unterabschnitt - Zerlegung und Zuteilung (§§ 185 - 190) |
Am Zerlegungsverfahren sind beteiligt:
| 1. | der Steuerpflichtige, | |
| 2. | 1die Steuerberechtigten, denen ein Anteil an dem Steuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die einen Anteil beanspruchen. 2Soweit die Festsetzung der Steuer dem Steuerberechtigten nicht obliegt, tritt an seine Stelle die für die Festsetzung der Steuer zuständige Behörde. |
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Rechtsprechung zu § 186 AO
45 Entscheidungen zu § 186 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 11.05.2023 - IV R 3/19
Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im ...
- BFH, 15.05.2024 - IV R 21/21
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einer einzel- und einer ...
- BFH, 15.05.2024 - IV R 22/21
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15.05.2024 IV R 21/21 - Korrektur ...
- VG Hannover, 14.09.2018 - 7 B 1139/18
Ablaufhemmung; angemessene Frist; Bekanntgabe; Erlöschen; Festsetzungsfrist; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18
Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge; ...
- OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18
- FG München, 30.01.2023 - 7 K 2200/18
Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190 ...
- FG Köln, 12.10.2012 - 13 V 2802/12
Einspruchs-/Klage- und Antragsbefugnis einer Gemeinde im Messbescheidsverfahren
- FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13
Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen ...
- BFH, 14.02.2012 - I B 50/11
Beiladung einer Gemeinde im Zuteilungsverfahren - Anforderungen an eine ...
- FG Köln, 17.10.2013 - 13 K 1840/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Thüringische Verwaltungsgemeinschaft als ...