Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 3. Unterabschnitt - Zerlegung und Zuteilung (§§ 185 - 190) |
(1) 1Über die Zerlegung ergeht ein schriftlicher oder elektronischer Bescheid (Zerlegungsbescheid), der den Beteiligten bekannt zu geben ist, soweit sie betroffen sind. 2Die Bekanntgabe an Gemeinden erfolgt durch Bereitstellung zum Abruf nach § 122a; eine Einwilligung der Gemeinde ist nicht erforderlich.
(2) 1Der Zerlegungsbescheid muss die Höhe des zu zerlegenden Steuermessbetrags angeben und bestimmen, welche Anteile den beteiligten Steuerberechtigten zugeteilt werden. 2Er muss ferner die Zerlegungsgrundlagen angeben.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.12.2022 | Jahressteuergesetz 2022 | 16.12.2022 |
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Rechtsprechung zu § 188 AO
47 Entscheidungen zu § 188 AO in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.07.2026 - 4 CS 26.932
Gewerbesteuerschulden, Haftungsbescheid, Geschäftsführerhaftung, Entstehen des ...
- BFH, 20.05.2022 - IV B 50/21
Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung des ...
- OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18
Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 14.09.2018 - 7 B 1139/18
Ablaufhemmung; angemessene Frist; Bekanntgabe; Erlöschen; Festsetzungsfrist; ...
- VG Hannover, 14.09.2018 - 7 B 1139/18
- BFH, 15.05.2024 - IV R 23/21
Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung
- BFH, 07.11.2024 - III R 27/23
Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des ...
- BFH, 07.11.2024 - III R 28/23
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.11.2024 III R 27/23 - Zur ...
- FG Niedersachsen, 18.01.2022 - 8 K 100/19
Zerlegung eines Gewerbesteuermessbetrages und Zuweisung eines Zerlegungsanteils ...
- FG München, 30.01.2023 - 7 K 2200/18
Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190 ...
- BFH, 06.06.2019 - IV R 34/16
Inhaltsadressat eines Gewerbesteuermessbescheids bei ...
Querverweise
Auf § 188 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Zu § 19 des Gesetzes
- § 29 (Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen)