Adoptionsvermittlungsgesetz
| Erster Abschnitt - Adoptionsvermittlung und Begleitung (§§ 1 - 13) |
1Den Adoptionsbewerbern obliegt es, die erforderlichen Angaben zu machen und geeignete Nachweise zu erbringen für:
| 1. | die Eignungsprüfung (§ 7 und § 7b Absatz 1 und 2), | |
| 2. | die sachdienlichen Ermittlungen (§ 7a Absatz 1 und 2), | |
| 3. | die länderspezifische Eignungsprüfung (§ 7c Absatz 1 und 2), | |
| 4. | die Prüfung nach § 7d Absatz 1. |
2Die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Dritten Titels des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) vom 12.02.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) | 12.02.2021 |
vermittlungsstellen § 2aInternationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot § 2bUnbegleitete Auslandsadoption § 2cGrundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung § 2dBescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren § 3Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter § 4Anerkennung als Adoptions-
vermittlungsstelle § 4aVerfahren bei der Schließung einer Adoptions-
vermittlungsstelle § 5Vermittlungsverbote § 6Adoptionsanzeigen § 7Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung § 7aSachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland § 7bAnspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland § 7cLänderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland § 7dBescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber § 7eMitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber § 8Beginn der Adoptionspflege § 8aInformations-
austausch oder Kontakt vor und nach der Adoption § 8bAnspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption § 9Anspruch auf Adoptionsbegleitung § 9aVerpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption § 9bÖrtliche Adoptions-
vermittlungsstelle; Pflichtaufgaben § 9cVermittlungsakten § 9dDurchführungs-
bestimmungen § 9eDatenschutz § 10Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes § 11Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes § 12(weggefallen) § 13Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
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Rechtsprechung zu § 7e AdVermiG
Entscheidung zu § 7e AdVermiG in unserer Datenbank:
- VG München, 16.02.2023 - M 15 K 21.6262
Adoptionsvermittlungsverfahren mit Rumänien, Länderspezifische Eignungsprüfung, ...