Adoptionsvermittlungsgesetz
Erster Abschnitt - Adoptionsvermittlung und Begleitung (§§ 1 - 13) |
1Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Adoption. 2Adoptionsvermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind zu adoptieren oder adoptieren zu lassen, und zwar auch dann, wenn das Kind noch nicht geboren oder noch nicht gezeugt ist. 3Die Ersatzmuttervermittlung gilt nicht als Adoptionsvermittlung.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) vom 12.02.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.04.2021 | Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) | 12.02.2021 |
vermittlungsstellen § 2aInternationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot § 2bUnbegleitete Auslandsadoption § 2cGrundsätze der internationalen Adoptionsvermittlung § 2dBescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren § 3Persönliche und fachliche Eignung der Mitarbeiter § 4Anerkennung als Adoptions-
vermittlungsstelle § 4aVerfahren bei der Schließung einer Adoptions-
vermittlungsstelle § 5Vermittlungsverbote § 6Adoptionsanzeigen § 7Anspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes im Inland; Umfang der Prüfung § 7aSachdienliche Ermittlungen bei der Adoption eines Kindes im Inland § 7bAnspruch auf Durchführung der Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland § 7cLänderspezifische Eignungsprüfung bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland § 7dBescheinigung für im Ausland lebende Adoptionsbewerber § 7eMitwirkungspflicht der Adoptionsbewerber § 8Beginn der Adoptionspflege § 8aInformations-
austausch oder Kontakt vor und nach der Adoption § 8bAnspruch der abgebenden Eltern auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption § 9Anspruch auf Adoptionsbegleitung § 9aVerpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption § 9bÖrtliche Adoptions-
vermittlungsstelle; Pflichtaufgaben § 9cVermittlungsakten § 9dDurchführungs-
bestimmungen § 9eDatenschutz § 10Unterrichtung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes § 11Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes § 12(weggefallen) § 13Ausstattung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes
Rechtsprechung zu § 1 AdVermiG
14 Entscheidungen zu § 1 AdVermiG in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 04.03.2010 - 13 K 2959/09
Adoption eines bereits im Bundesgebiet lebenden algerischen Kindes; Anspruch auf ...
- BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09
Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
- VG Hamburg, 12.07.2006 - 13 E 2153/06
Verwaltungsgericht bestätigt vorläufig den Widerruf der Anerkennung des Vereins ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 18.10.2006 - 4 Bs 224/06
Widerruf der Anerkennung des Vereins ICCO als Vermittlungsstelle für ...
- OVG Hamburg, 18.10.2006 - 4 Bs 224/06
- VGH Hessen, 23.12.1987 - 11 TH 3526/87
Verbot der gewerblichen Adoptionsvermittlung
- OLG Hamm, 07.04.1983 - 3 Ss OWi 2007/82
- VG Saarlouis, 16.10.2006 - 10 K 101/05
Ausschluss aus dem internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren wegen bereits ...
- BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81
Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge - ...
- OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 52/92
Amtshaftungsansprüche im Zusammenhang mit einer Adoptionsvermittlung; Fahrlässige ...
§ 1 AdVermiG in Nachschlagewerken
- § 1 AdVermiG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
Querverweise
Auf § 1 AdVermiG verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 102 (Auskunftspflicht)
Redaktionelle Querverweise zu § 1 AdVermiG:
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Ersatzmutterschaft
- § 13b (Ersatzmuttervermittlung) (zu § 1 S. 3)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Annahme als Kind
- Annahme Minderjähriger
- §§ 1741 ff. (Zulässigkeit der Annahme) (zu §§ 1 ff)
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Vormundschafts-, Familien-, Betreuungs- und Unterbringungssachen
- II. Vormundschafts- und Familiensachen
- § 56d
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- § 236 II (Kinderhandel) (zu §§ 1 ff)