Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 5 - Vorkaufsrecht (§§ 1094 - 1104) |
dingliches und subjektiv-
persönliches Vorkaufsrecht § 1104Ausschluss unbekannter Berechtigter
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Rechtsprechung zu § 1097 BGB
57 Entscheidungen zu § 1097 BGB in unserer Datenbank:
- KG, 12.06.2018 - 1 W 149/18
Erlöschen eines Vorkaufsrechts nach § 20 VermG durch schenkweise Übertragung des ...
- BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22
Anweisung des Grundbuchamts zur Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen Löschung ...
- OLG Köln, 18.03.2024 - 2 Wx 45/24
Zurückweisung eines Löschungsantrags durch das Grundbuchanmt; Fehlender Nachweis ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 09.03.2023 - 34 Wx 20/23
Teilaufhebung eines Erbbaurechts und Löschung eines gemeinschaftlichen ...
- OLG Saarbrücken, 09.06.2020 - 5 W 20/20
Ein zunächst nicht übertragbar gemachtes subjektiv-persönliches (dingliches) ...
- BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15
Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall ...
Zum selben Verfahren:
- AG Siegburg, 28.11.2014 - SU-6082
- OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch ...
Querverweise
Auf § 1097 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Art. 233 (Drittes Buch. Sachenrecht)