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Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope (§§ 37 - 55) |
| Abschnitt 5 - Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen (§§ 52 - 53) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesnaturschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18.07.2016
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2021 | Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 18.07.2016 | |
| 27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
| 15.08.2013 | Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 07.08.2013 |
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Rechtsprechung zu § 53 BNatSchG
Entscheidung zu § 53 BNatSchG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2013 - 11 D 8/10
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und Betrieb einer ...