Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund)
| Teil I - Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 1 - 8e) |
| Abschnitt 3 - Europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 8a - 8e) |
(1) Jede Behörde leistet Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ersuchen Hilfe, soweit dies nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft geboten ist.
(2) 1Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union können um Hilfe ersucht werden, soweit dies nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft zugelassen ist. 2Um Hilfe ist zu ersuchen, soweit dies nach Maßgabe von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft geboten ist.
(3) Die §§ 5, 7 und 8 Absatz 2 sind entsprechend anzuwenden, soweit Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nicht entgegenstehen.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften vom 17.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.12.2009 | Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften | 17.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 8a BVwVfG
2 Entscheidungen zu § 8a BVwVfG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 17.12.2019 - 13 LB 135/19
Arzneimittel; Berufung; CE-Kennzeichen; Europäischer Wirtschaftsraum; ...
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 20 BV 16.2024
Keine nationale Gebührenerhebung für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) - ...
Querverweise
Auf § 8a BVwVfG verweisen folgende Vorschriften:
- Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) (BVwVfG)
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
- § 2 (Ausnahmen vom Anwendungsbereich)
- Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
- § 18 (Umgang mit personenbezogenen Daten; Verordnungsermächtigung)