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Baden-Württemberg

Bausachverständigenverordnung
(Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht)

Verordnung vom 15.07.1986 (GBl. S. 305), in Kraft getreten am 16.09.1986

zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1) m.W.v. 08.01.2022

§ 1Anerkannte Sachverständige

§ 2Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger

§ 3Antrag auf Anerkennung als Sachverständiger

§ 4Pflichten und Aufgaben des Sachverständigen

§ 5Erlöschen und Widerruf der Anerkennung

§ 6Inkrafttreten

Eingangsformel

Auf Grund von § 72 Abs. 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 28. November 1983 (GBl. S. 770) wird verordnet: [..]

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