Baden-Württemberg

Bausachverständigenverordnung
(Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht)

Verordnung vom 15.07.1986 (GBl. S. 305), in Kraft getreten am 16.09.1986

zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1) m.W.v. 08.01.2022

§ 1 Anerkannte Sachverständige

§ 2 Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger

§ 3 Antrag auf Anerkennung als Sachverständiger

§ 4 Pflichten und Aufgaben des Sachverständigen

§ 5 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung

§ 6 Inkrafttreten

Eingangsformel

Auf Grund von § 72 Abs. 3 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 28. November 1983 (GBl. S. 770) wird verordnet: [..]

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