Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 11 - Schlussvorschriften (§§ 62 - 63) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Beamtenstatusgesetz (https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/__paste_norm__.html)
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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 05.02.2009
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
12.02.2009 | Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) | 05.02.2009 |
Rechtsprechung zu § 62 BeamtStG
4 Entscheidungen zu § 62 BeamtStG in unserer Datenbank:
- VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 9 L 1393/13
Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nach Gemeinschaftsrecht: Zulässigkeit ...
- BGH, 10.02.2016 - RiZ(R) 4/15
Dienstrecht der Richter in Rheinland-Pfalz: Bewilligung einer ...
Zum selben Verfahren:
- DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
Richteramtsrecht in Rheinland-Pfalz: Teilzeitbeschäftigung von Richtern in Form ...
- DG Zweibrücken, 21.11.2014 - 1 DG 1/14
- VG Ansbach, 20.11.2008 - AN 1 S 08.01871
Untersagung anwaltlichen Tätigwerdens vor dem Gericht, dem der Richter im ...
Querverweise
Auf § 62 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:
- Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- Schlussvorschriften
- § 63 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)