Beamtenstatusgesetz

   Abschnitt 11 - Schlussvorschriften (§§ 62 - 63)   
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Textdarstellung

  

§ 62
Folgeänderungen

(Änderung anderer Gesetze; hier nicht wiedergegeben)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG) vom 05.02.2009 (BGBl. I S. 160), in Kraft getreten am 12.02.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassung

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
12.02.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG)05.02.2009BGBl. I S. 160

Rechtsprechung zu § 62 BeamtStG

4 Entscheidungen zu § 62 BeamtStG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 62 BeamtStG verweisen folgende Vorschriften:

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