Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Bestattungsgesetz

   Zweiter Teil - Leichenwesen (§§ 20 - 48)   
   Vierter Abschnitt - Verstorbene in anatomischen Instituten (§ 42)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BestattG (https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BestattG
__paste_bez__ __paste_norm__ Bestattungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bestattungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 42

(1) Verstorbene dürfen in einem anatomischen Institut wissenschaftlichen Zwecken erst dann zugeführt werden, wenn die für die Erdbestattung nach § 34 vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.

(2) 1§ 37 Abs. 1 gilt nicht für die Bestattung von Verstorbenen, die zu wissenschaftlichen Zwecken in anatomische Institute gebracht werden. 2§ 29 Abs. 1 ist nicht anzuwenden.

(3) Das anatomische Institut hat dafür zu sorgen, daß durch die ihm zugeführten Verstorbenen übertragbare Krankheiten nicht weiterverbreitet werden.

(4) Das anatomische Institut muß für die Bestattung der Verstorbenen sorgen, sobald sie nicht mehr wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 01.04.2014 (GBl. S. 93), in Kraft getreten am 09.04.2014.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 42 BestattG

2 Entscheidungen zu § 42 BestattG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht