Deutsches Richtergesetz
Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126) |
Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 119 - 126) |
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__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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§ 119(gegenstandslos)
§ 120Technische Mitglieder des Bundespatentgerichts
§ 120aBesondere Vorschriften über die Amtsbezeichnungen
§ 121Richter im Bundesdienst als Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes
§ 122Staatsanwälte
§ 123Besetzung der Berufsgerichte für Rechtsanwälte
§ 124Laufbahnwechsel
§ 125(weggefallen)
§ 126Inkrafttreten
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