Deutsches Richtergesetz

   Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126)   
   Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 119 - 126)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 126
Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. 2Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Rechtsprechung zu § 126 DRiG

4 Entscheidungen zu § 126 DRiG in unserer Datenbank:

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