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Deutsches Richtergesetz
| Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 85 - 126) |
| Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 119 - 126) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
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§ 119(gegenstandslos)
§ 120Technische Mitglieder des Bundespatentgerichts
§ 120aBesondere Vorschriften über die Amtsbezeichnungen
§ 121Richter im Bundesdienst als Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes
§ 122Staatsanwälte
§ 123Besetzung der Berufsgerichte für Rechtsanwälte
§ 124Laufbahnwechsel
§ 125(weggefallen)
§ 126Inkrafttreten
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Rechtsprechung zu § 126 DRiG
4 Entscheidungen zu § 126 DRiG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 14.11.1969 - VI C 79.65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung ...
- BVerwG, 16.02.1964 - II C 92.63
NUL
- BVerwG, 22.07.1965 - II C 79.63
Rechtsmittel
- BGH, 14.02.1967 - RiZ(R) 3/66
Wirksamkeit einer Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe - Verletzung der ...