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Gesetz über digitale Dienste
| Kapitel V - Schlussbestimmungen (Art. 89 - 93) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über digitale Dienste (https://dejure.org/gesetze/DSA/__paste_norm__.html)
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In Anhang I der Richtlinie (EU) 2020/1828 wird folgende Nummer angefügt:
"(68) Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1."
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