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Gesetz über digitale Dienste
| Kapitel V - Schlussbestimmungen (Art. 89 - 93) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über digitale Dienste (https://dejure.org/gesetze/DSA/__paste_norm__.html)
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(1) Die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG werden gestrichen.
(2) Bezugnahmen auf die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG gelten jeweils als Bezugnahmen auf die Artikel 4, 5, 6 und 8 dieser Verordnung.
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Rechtsprechung zu Art. 89 DSA
Entscheidung zu Art. 89 DSA in unserer Datenbank:
- LG Berlin, 21.11.2023 - 27 O 97/22
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