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Gesetz über digitale Dienste

   Kapitel V - Schlussbestimmungen (Art. 89 - 93)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ DSA (https://dejure.org/gesetze/DSA/__paste_norm__.html)
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__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über digitale Dienste
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Art. 89
Änderung der Richtlinie 2000/31/EG

(1) Die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG werden gestrichen.

(2) Bezugnahmen auf die Artikel 12 bis 15 der Richtlinie 2000/31/EG gelten jeweils als Bezugnahmen auf die Artikel 4, 5, 6 und 8 dieser Verordnung.

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Rechtsprechung zu Art. 89 DSA

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