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Datenverordnung
| Kapitel X - Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG (Art. 43) |
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Das in Artikel 7 der Richtlinie 96/9/EG festgelegte Schutzrecht sui generis findet keine Anwendung, wenn Daten mittels eines in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung - und insbesondere der Artikel 4 und 5 dieser Verordnung - fallenden vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes erlangt oder erzeugt wurden.
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