Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
| Abschnitt 3 - Die Kommission (Art. 211 - 219) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu Art. 216 EG
6 Entscheidungen zu Art. 216 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-432/04
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS GEELHOED BESCHULDIGT DIE KOMMISSION FRAU CRESSON ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 11.07.2006 - C-432/04
DER GERICHTSHOF STELLT FEST, DASS FRAU CRESSON IHRE PFLICHTEN ALS MITGLIED DER ...
- EuGH, 11.07.2006 - C-432/04
- BFH, 15.03.2000 - I R 28/99
Tagegelder der EU-Kommission für deutsche Beamte
- EuG, 12.05.2015 - T-562/12
Dalli / Kommission - Mitglied der Kommission - Untersuchung des OLAF - ...
- EuGH, 28.01.2003 - C-334/99
Deutschland / Kommission - "EGKS- und EG-Vertrag - Staatliche Beihilfen - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99
Querverweise
Auf Art. 216 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Allgemeine und Schlußbestimmungen
- Art. 289 (ex-Art. 216)