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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
| 39. Abschnitt - Übergangsvorschriften zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (Art. 77) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/EGHGB/__paste_norm__.html)
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§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 26.11.2015 | Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie | 20.11.2015 |
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Rechtsprechung zu Art. 77 EGHGB
Entscheidung zu Art. 77 EGHGB in unserer Datenbank:
- OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16
Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter ...