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Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 51 des Gesetzes (§§ 74 - 83) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (https://dejure.org/gesetze/EStDV/__paste_norm__.html)
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§ 73fSteuerabzug in den Fällen des § 50a Abs. 6 des Gesetzes
§ 73gHaftungsbescheid
§ 74- § 80 (weggefallen)
§ 81Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
§ 82(weggefallen)
§ 82aErhöhte Absetzungen von Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand für bestimmte Anlagen und Einrichtungen bei Gebäuden
§ 82bBehandlung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden
§ 82c- § 82e (weggefallen)
§ 82fBewertungsfreiheit für Handelsschiffe, für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge
§ 82gErhöhte Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen
§ 82h(weggefallen)
§ 82iErhöhte Absetzungen von Herstellungskosten bei Baudenkmälern
§ 83(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 82h EStDV
3 Entscheidungen zu § 82h EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 20.03.1984 - IX R 104/82
Absetzungen - Absetzungen von den Herstellungskosten - Baumaßnahmen - ...
- FG Rheinland-Pfalz, 30.01.1985 - 1 K 71/84
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1981 - 1 K 17/81
Querverweise
Auf § 82h EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)