Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 51 des Gesetzes (§§ 74 - 83) |
(1) Ist die Steuer nicht ordnungsmäßig einbehalten oder abgeführt, so hat das Bundeszentralamt für Steuern oder das zuständige Finanzamt die Steuer von dem Schuldner, in den Fällen des § 73f von dem dort bezeichneten Rechtsträger, durch Haftungsbescheid oder von dem Steuerschuldner durch Steuerbescheid anzufordern.
(2) Der Zustellung des Haftungsbescheids an den Schuldner bedarf es nicht, wenn der Schuldner die einbehaltene Steuer dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Finanzamt ordnungsmäßig angemeldet hat (§ 73e) oder wenn er vor dem Bundeszentralamt für Steuern oder dem Finanzamt oder einem Prüfungsbeamten des Bundeszentralamts für Steuern oder des Finanzamts seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuer schriftlich anerkannt hat.
Fassung aufgrund des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10.08.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2009 | Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform | 10.08.2009 |
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Rechtsprechung zu § 73g EStDV
101 Entscheidungen zu § 73g EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 13.10.2021 - I R 18/18
Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 14.05.2018 - 7 K 1440/17
Haftung wegen des nicht vorgenommenen Steuerabzugs
- FG München, 14.05.2018 - 7 K 1440/17
- BFH, 20.12.2023 - I R 21/21
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)
- BFH, 18.05.1994 - I R 21/93
Örtlich zuständiges Finanzamt für Steuerabzug nach § 50 a EStG bei beschränkt ...
- BFH, 25.10.2023 - I R 35/21
Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19
Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ...
- FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19
- BFH, 25.10.2023 - I R 8/18
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16
Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden ...
- FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16
- FG Niedersachsen, 18.01.2018 - 14 K 5/17
Streit über die Haftung für die Besteuerung von Einkünften ausländischer ...
- FG Hessen, 27.07.2010 - 4 K 982/09
§ 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG 1997, § 50a Abs. 4 und 5 EStG 1997, § 73g EStDV ...
Querverweise
Auf § 73g EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)