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Einkommensteuergesetz

   IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften (§§ 50b - 61)   
Gliederung
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https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EStG (https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EStG
__paste_bez__ __paste_norm__ Einkommensteuergesetz (https://dejure.org/gesetze/EStG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Einkommensteuergesetz
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§ 50h
Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Auf Antrag hat das Finanzamt, das für die Besteuerung eines Unternehmens der Bundesrepublik Deutschland oder einer dort gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Sinne des § 50g Absatz 3 Nummer 5 oder eines Unternehmens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Sinne des § 50g Absatz 6 Satz 2 zuständig ist, für die Entlastung von der Quellensteuer dieses Staats auf Zinsen oder Lizenzgebühren im Sinne des § 50g zu bescheinigen, dass das empfangende Unternehmen steuerlich im Inland ansässig ist oder die Betriebsstätte im Inland gelegen ist.

Fassung aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.07.2006 (BGBl. I S. 1652), in Kraft getreten am 25.07.2006 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
25.07.2006
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Steueränderungsgesetz 200719.07.2006BGBl. I S. 1652
§ 50bPrüfungsrecht § 50cEntlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen § 50dAnwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung § 50eBußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten § 50fBußgeldvorschriften § 50gEntlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union § 50hBestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft § 50iBesteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungs-
abkommen
§ 50jVersagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen § 51Ermächtigungen § 51aFestsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern § 52Anwendungs-
vorschriften
§ 52a(weggefallen) § 52b(weggefallen) § 53(weggefallen) § 54(weggefallen) § 55Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) § 56Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 57Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands § 58Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben § 59- § 61 (weggefallen)
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