Einkommensteuergesetz
| IX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften (§§ 50b - 61) |
1Die Finanzbehörden sind berechtigt, Verhältnisse, die für die Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer, für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer, für die Nichtvornahme des Steuerabzugs, für die Ausstellung der Jahresbescheinigung nach § 24c oder für die Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 45e von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. 2Die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung gelten sinngemäß.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.12.2006 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
abkommen § 50jVersagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen § 51Ermächtigungen § 51aFestsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern § 52Anwendungs-
vorschriften § 52a(weggefallen) § 52b(weggefallen) § 53(weggefallen) § 54(weggefallen) § 55Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden) § 56Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet § 57Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands § 58Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben § 59- § 61 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 50b EStG
11 Entscheidungen zu § 50b EStG in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer ...
- FG Hessen, 07.08.2012 - 4 V 3084/11
Anfragen im Rahmen einer Prüfungsanordnung keine vollziehbaren Verwaltungsakte - ...
- BFH, 15.01.2015 - I R 69/12
Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke I und Meilicke II: Anrechnung ...
- FG München, 08.12.2009 - 12 K 4089/06
Inländische Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG sind im Veranlagungszeitraum 2001 ...
- FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5045/04
Festsetzung der ESt im Hinblick auf das StraBEG
- FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5054/04
Vereinbarkeit der pauschalierten Besteuerung aus § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 ...
- FG Nürnberg, 05.10.2004 - I 365/01
- FG Berlin, 14.02.2002 - 1 K 1076/99
Anwendbarkeit der §§ 130, 131 AO für das Abrechnungsverfahren gemäß § 218 Abs. 1 ...
- FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05
Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch ...
- BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04
Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG ...
Querverweise
Auf § 50b EStG verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- VII. Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 48a (Verfahren)