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EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz

   Abschnitt 2 - Durchsetzung der Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen (§§ 4 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-VSchDG (https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-VSchDG
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/EU-VSchDG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 8
Außenverkehr

Die Befugnis zum Verkehr mit der Europäischen Kommission und den mit der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 befassten Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird der zentralen Verbindungsstelle übertragen.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz vom 25.06.2020 (BGBl. I S. 1474), in Kraft getreten am 30.06.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
30.06.2020Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz25.06.2020BGBl. I S. 1474
15.12.2010Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon09.12.2010BGBl. I S. 1934

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