EU-Vertrag
Titel VI - Schlußbestimmungen (Art. 47 - 55) |
1Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. 2Das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente werden über diesen Antrag unterrichtet. 3Der antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschließt. 4Die vom Europäischen Rat vereinbarten Kriterien werden berücksichtigt.
5Die Aufnahmebedingungen und die durch eine Aufnahme erforderlich werdenden Anpassungen der Verträge, auf denen die Union beruht, werden durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat geregelt. 6Das Abkommen bedarf der Ratifikation durch alle Vertragsstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften.
Rechtsprechung zu Art. 49 EUV
42 Entscheidungen zu Art. 49 EUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Beitritt neuer Staaten
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
- BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13
Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer ...
- FG Köln, 16.02.2016 - 10 K 2335/11
Besteuerung eines Entnahmegewinns anlässlich der Überführung von im ...
- EuGH, 29.03.2022 - C-132/20
Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der ...
- FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 2542/12
Verzögerungsgeld wegen der unbewilligten Verlagerung der elektronischen ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.04.2016 - L 2 AS 102/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei ...
- VG Hamburg, 17.02.2010 - 19 K 2230/08
Rechtmäßigkeit eines allgemeinen Einzelhandelsausschlusses in einem Industrie- ...
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
- VG Berlin, 25.10.2022 - 21 K 15.22
Asylrecht: Flüchtlingsschutz für ein minderjähriges