Die Vorschriften dieses Übereinkommens sind nur auf solche Klagen und öffentlichen Urkunden anzuwenden, die erhoben oder aufgenommen worden sind, nachdem dieses Übereinkommen im Ursprungsstaat und, wenn die Anerkennung oder Vollstreckung einer Entscheidung oder Urkunde geltend gemacht wird, im ersuchten Staat in Kraft getreten ist.
Entscheidungen, die nach dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens zwischen dem Ursprungsstaat und dem ersuchten Staat aufgrund einer vor diesem Inkrafttreten erhobenen Klage ergangen sind, werden nach Maßgabe des Titels III anerkannt und zur Zwangsvollstreckung zugelassen, vorausgesetzt, daß das Gericht aufgrund von Vorschriften zuständig war, die mit den Zuständigkeitsvorschriften des Titels II oder eines Abkommens übereinstimmen, das im Zeitpunkt der Klageerhebung zwischen dem Ursprungsstaat und dem Staat, in dem die Entscheidung geltend gemacht wird, in Kraft war.
Ist zwischen den Parteien eines Rechtsstreits über einen Vertrag bereits vor dem 1. Juni 1988 im Fall Irlands und vor dem 1. Januar 1987 im Fall des Vereinigten Königreichs eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden, auf diesen Vertrag die Rechtsvorschriften Irlands oder eines Teils des Vereinigten Königreichs anzuwenden, so sind die Gerichte in Irland oder in diesem Teil des Vereinigten Königreichs weiterhin befugt, über diesen Streitfall zu entscheiden.
Rechtsprechung zu Art. 54 EuGVÜ
40 Entscheidungen zu Art. 54 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 315/13
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen gegen Organ einer schweizer ...
- EuGH, 13.11.1979 - 25/79
Sanicentral SA / Collin
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1979 - 25/79
Sanicentral GmbH gegen René Collin.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1979 - 25/79
- BGH, 28.03.1979 - VIII ZB 1/78
Zweifel an der Identität des Vollstreckungsschuldners - Anwendbarkeit des ...
- BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96
Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit ...
- BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03
Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung
- OLG Zweibrücken, 22.10.2001 - 3 W 72/01
Zuständigkeit; Vollstreckung; Handelssache; Zivilsache; Spanien; Portugal; ...
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- OLG Saarbrücken, 26.01.1984 - 8 U 79/82
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.12.1984 - IX ZR 32/84
Frage des Bundesgerichtshofs zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der ...
- BGH, 20.12.1984 - IX ZR 32/84
Querverweise
Auf Art. 54 EuGVÜ verweisen folgende Vorschriften:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Verhältnis zu anderen Abkommen
- Art. 55