Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
EuGVVO
| Kapitel VI - Übergangsvorschriften (Art. 66) |
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nur auf solche Klagen und öffentliche Urkunden anzuwenden, die erhoben bzw. aufgenommen worden sind, nachdem diese Verordnung in Kraft getreten ist.
(2) Ist die Klage im Ursprungsmitgliedstaat vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erhoben worden, so werden nach diesem Zeitpunkt erlassene Entscheidungen nach Maßgabe des Kapitels III anerkannt und zur Vollstreckung zugelassen,
Hinweis der Redaktion:Die vorliegende Verordnung gilt für und im Verhältnis zu Dänemark nicht unmittelbar, sondern auf der Grundlage des am 1.7.2007 in Kraft getretenen Abkommens vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2005, S. 62, ABl. Nr. L 94 vom 4.4.2007, S. 70). "Für die Zwecke dieses Abkommens" wird die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung geändert. Zu diesen Anwendungsmaßgaben zählt folgende Bestimmung:
Es gelten die Übergangsbestimmungen dieses Abkommens anstelle von Artikel 66 der Verordnung.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 66 EuGVVO a.F.
200 Entscheidungen zu § 66 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17
Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter ...
- OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05
Mehrfache Rechtshängigkeit: Verfahrensaussetzung bei EU-ausländischer ...
- EuGH, 15.04.2021 - C-729/19
Department of Justice for Northern Ireland - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-729/19
Department of Justice for Northern Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-729/19
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-185/15
Kostanjevec - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 12.10.2016 - C-185/15
Kostanjevec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in ...
- EuGH, 12.10.2016 - C-185/15
- OLG Dresden, 11.04.2007 - 8 U 1939/06
Gültigkeit der EuGVVO für die am 1.5.2004 beigetretenen EU-Staaten nur für ab ...
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03
Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66 ...
- EuGH, 21.06.2012 - C-514/10
Wolf Naturprodukte - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von ...
Querverweise
Auf § 66 EuGVVO a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- EuGVVO
- Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- § 69