Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
Kapitel III - Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen (Art. 12 - 19) |
(1) Das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück kann dem Schuldner wie folgt zugestellt worden sein:
a) | durch persönliche Zustellung, bei der der Schuldner eine Empfangsbestätigung unter Angabe des Empfangsdatums unterzeichnet, oder | |
b) | durch persönliche Zustellung, bei der die zuständige Person, die die Zustellung vorgenommen hat, ein Dokument unterzeichnet, in dem angegeben ist, dass der Schuldner das Schriftstück erhalten hat oder dessen Annahme unberechtigt verweigert hat und an welchem Datum die Zustellung erfolgt ist, oder | |
c) | durch postalische Zustellung, bei der der Schuldner die Empfangsbestätigung unter Angabe des Empfangsdatums unterzeichnet und zurückschickt, oder | |
d) | durch elektronische Zustellung wie beispielsweise per Fax oder E-Mail, bei der der Schuldner eine Empfangsbestätigung unter Angabe des Empfangsdatums unterzeichnet und zurückschickt. |
(2) Eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung kann dem Schuldner gemäß Absatz 1 zugestellt oder mündlich in einer vorausgehenden Verhandlung über dieselbe Forderung bekannt gemacht worden sein, wobei dies im Protokoll dieser Verhandlung festgehalten sein muss.
Rechtsprechung zu Art. 13 EuVTVO
14 Entscheidungen zu Art. 13 EuVTVO in unserer Datenbank:
- BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08
Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als ...
- BGH, 24.04.2014 - VII ZB 28/13
Europäischer Vollstreckungstitel: Zur Frage der ordre public-Überprüfung im ...
- BGH, 21.07.2011 - I ZB 71/09
Europäischer Vollstreckungstitel: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die ...
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger ...
- OLG Düsseldorf, 17.03.2010 - 24 W 17/10
Voraussetzungen der Bestätigung eines Titels als Europäischer Vollstreckungstitel
- OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07
Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung ...
- OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 223/08
Europäischer Vollstreckungstitel: Widerruf der Bestätigung eines ...
- OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren ...
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14
Imtech Marine Belgium - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung ...
- OLG Stuttgart, 30.05.2008 - 8 W 195/08
Querverweise
Auf Art. 13 EuVTVO verweisen folgende Vorschriften:
- Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO (EuVTVO)
- Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen